
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mobilfunkdienstleistungen der Leoworx GmbH
Präambel
iNanny ist eine Marke der Leoworx GmbH Saarbrücken. Leistungserbringer und Vertragspartner der iNanny Mobilfunkdienstleistung ist die Fonic GmbH als Kooperationspartner der Leoworx GmbH.
iNanny ist eine Marke der Leoworx GmbH Saarbrücken. Leistungserbringer und Vertragspartner der iNanny Mobilfunkdienstleistung ist die Fonic GmbH als Kooperationspartner der Leoworx GmbH.
1. Geltungsbereich
1.1
Die Leoworx GmbH (nachfolgend „Leoworx“ genannt) erbringt Mobilfunkdienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzend hierzu werden die produkt- und dienstespezifischen Leistungsbeschreibungen sowie die (Service-) Preislisten zum Bestandteil des Mobilfunkvertrages (nachfolgend gemeinsam „Vertragsbedingungen“ genannt). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Leoworx ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.2
Soweit Leoworx oder Kooperationspartner Zusatzdienstleistungen anbieten, werden diese in den jeweiligen Vertragsbedingungen als solche kenntlich gemacht. Werden Zusatzdienstleistungen vom Kunden beauftragt, kann dies den Abschluss eines separaten Vertrages zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner erfordern. Insoweit stellt Leoworx die entsprechenden Anträge und Vertragsbedingungen nur stellvertretend für den Kooperationspartner zur Verfügung und nimmt die entsprechenden Willenserklärungen vor und seitens des Kunden an.
1.3
Die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) - in der jeweils aktuellen Fassung - gelten auch, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Die Leoworx GmbH (nachfolgend „Leoworx“ genannt) erbringt Mobilfunkdienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzend hierzu werden die produkt- und dienstespezifischen Leistungsbeschreibungen sowie die (Service-) Preislisten zum Bestandteil des Mobilfunkvertrages (nachfolgend gemeinsam „Vertragsbedingungen“ genannt). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Leoworx ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.2
Soweit Leoworx oder Kooperationspartner Zusatzdienstleistungen anbieten, werden diese in den jeweiligen Vertragsbedingungen als solche kenntlich gemacht. Werden Zusatzdienstleistungen vom Kunden beauftragt, kann dies den Abschluss eines separaten Vertrages zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner erfordern. Insoweit stellt Leoworx die entsprechenden Anträge und Vertragsbedingungen nur stellvertretend für den Kooperationspartner zur Verfügung und nimmt die entsprechenden Willenserklärungen vor und seitens des Kunden an.
1.3
Die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) - in der jeweils aktuellen Fassung - gelten auch, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1
Der Vertrag kommt durch die Aktivierung der SIM-Karte zustande.
2.2
Die Laufzeit des Vertrages beginnt unabhängig vom Zeitpunkt seines Zustandekommens nach Ziffer 2.1 mit der Freischaltung (Aktivierung) der SIM-Karte durch den Kunden. Bezüglich der überlassenen SIM-Karte wird auf Ziffer 8.3 verwiesen.
2.3
Leoworx kann die Annahme des Kundenauftrags ablehnen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Im Rahmen der Antragsprüfung ist Leoworx berechtigt, sich gemäß Ziffer 12 an die SCHUFA zu wenden.
Der Vertrag kommt durch die Aktivierung der SIM-Karte zustande.
2.2
Die Laufzeit des Vertrages beginnt unabhängig vom Zeitpunkt seines Zustandekommens nach Ziffer 2.1 mit der Freischaltung (Aktivierung) der SIM-Karte durch den Kunden. Bezüglich der überlassenen SIM-Karte wird auf Ziffer 8.3 verwiesen.
2.3
Leoworx kann die Annahme des Kundenauftrags ablehnen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Im Rahmen der Antragsprüfung ist Leoworx berechtigt, sich gemäß Ziffer 12 an die SCHUFA zu wenden.
3. Leistungsumfang von Leoworx
3.1
Zwischen Leoworx und der Fonic GmbH besteht ein Dienst(e)anbietervertrag, aufgrund dessen Fonic – als Kooperationspartner der Leoworx GmbH - in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Mobilfunkleistungen für Kunden erbringt.
3.2
Auf Grundlage dieser AGB wird durch Leoworx die Anbindung des Kunden an das Netz herbeigeführt und dessen Nutzung ermöglicht. Der Anschluss wird dem Kunden innerhalb von 24 Stunden bereitgestellt. Der Kunde hat zu beachten, dass die von Leoworx angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der Technik sowie aufgrund von Maßnahmen des Netzbetreibers, Umwelteinflüssen (z.B. Abschirmung in Gebäuden, Tunneln), weiterer unvorhersehbarer und von Leoworx nicht zu vertretender Umstände oder aufgrund von höherer Gewalt zeitweiligen Störungen und Einschränkungen unterliegen können. Eine flächendeckende Netz-Versorgung ist von Leoworx nicht zu verantworten. Entsprechende Schadensersatz- und Regressansprüche sind gegenüber Leoworx deshalb ausgeschlossen.
3.3
Leoworx ist berechtigt, die Leistungen gegenüber dem Kunden in zumutbarem Maße zu verändern, insbesondere in dem Umfang, in dem Leoworx aufgrund von Veränderungen des Netzbetreibers dazu gezwungen ist. Der Kunde wird auf die Änderung hingewiesen.
Zwischen Leoworx und der Fonic GmbH besteht ein Dienst(e)anbietervertrag, aufgrund dessen Fonic – als Kooperationspartner der Leoworx GmbH - in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Mobilfunkleistungen für Kunden erbringt.
3.2
Auf Grundlage dieser AGB wird durch Leoworx die Anbindung des Kunden an das Netz herbeigeführt und dessen Nutzung ermöglicht. Der Anschluss wird dem Kunden innerhalb von 24 Stunden bereitgestellt. Der Kunde hat zu beachten, dass die von Leoworx angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der Technik sowie aufgrund von Maßnahmen des Netzbetreibers, Umwelteinflüssen (z.B. Abschirmung in Gebäuden, Tunneln), weiterer unvorhersehbarer und von Leoworx nicht zu vertretender Umstände oder aufgrund von höherer Gewalt zeitweiligen Störungen und Einschränkungen unterliegen können. Eine flächendeckende Netz-Versorgung ist von Leoworx nicht zu verantworten. Entsprechende Schadensersatz- und Regressansprüche sind gegenüber Leoworx deshalb ausgeschlossen.
3.3
Leoworx ist berechtigt, die Leistungen gegenüber dem Kunden in zumutbarem Maße zu verändern, insbesondere in dem Umfang, in dem Leoworx aufgrund von Veränderungen des Netzbetreibers dazu gezwungen ist. Der Kunde wird auf die Änderung hingewiesen.
4. Rechnungsstellung durch Leoworx/Fonic und Zahlungsbedingungen
4.1
Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte stellt Fonic dem Kunden auf Kalendermonatsbasis in Rechnung. Leoworx behält sich ausdrücklich vor, in Ausnahmefällen die Abrechnung und Rechnungszustellung auch in kürzeren oder längeren Zeitabständen vorzunehmen. Fällt der Tag der Bereitstellung des Mobilfunkanschlusses nicht auf den Beginn eines Monats, werden die Entgelte dem Kunden trotzdem für den vollen Monat abgerechnet.
4.2
Darüber hinaus behält sich Leoworx vor, auch andere vom Kunden in Anspruch genommene Dienstleistungen außerhalb des Bereichs Mobilfunk über diese Rechnung abzurechnen.
4.3
Der von Fonic in Rechnung gestellte Betrag wird per Lastschrift eingezogen.
4.4
Die Rechnung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich widersprochen und Einwendungen gegen einzelne Forderungen oder den Rechnungsbetrag insgesamt erhoben hat. Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit Leoworx und/oder Fonic eine Überprüfung datenschutzrechtlich möglich ist.
4.5
Es wird darauf hingewiesen, dass Leoworx von der Nachweispflicht für die Einzelverbindungen nach § 45i TKG insoweit befreit ist, wie Leoworx aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bzw. auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zur sofortigen Löschung der Verkehrs- und Nutzungsdaten verpflichtet ist. Eine vollständige Überprüfung der Rechnung innerhalb der Speicherfristen ist möglich, wenn der Kunde die vollständige Speicherung der Zielrufnummern oder deren Kürzung um die letzten drei Stellen verlangt hat (vgl. Ziffer 11.2).
4.6
Im Falle der Einwilligung des Kunden werden die Entgelte per Lastschrift von Fonic jeweils zum Monatsanfang (1er-3er) oder Monatsmitte (14ter-16ter) vom Konto des Kunden im vorhinein eingezogen. Der Kunde trägt Sorge für die ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu dem Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs. Zum Lastschriftverfahren kann der Kunde dann nur die Bankverbindung wählen, die er für diese erste Überweisung in Anspruch genommen hat. Wenn der Grund für eine von dem Geldinstitut zurückgegebene Lastschrift in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt, behält sich Fonic vor, eine Bearbeitungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der Rücklastschrift gültigen Servicepreisliste zu erheben. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass kein Schaden entstanden ist oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer als die Pauschale ist. Die Servicepreise sind einsehbar unter www.inanny.de.
4.7
Sofern der Kunde die Rechnungen per Überweisung bezahlen will, muss der Monatsbetrag spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung dem Bankkonto von Fonic gutgeschrieben sein. Der Kunde trägt durch Angabe seiner Mobilfunkrufnummer und der Rechnungsnummer auf dem Überweisungsträger Sorge dafür, dass von ihm geleistete Zahlungen den Forderungen von Leoworx eindeutig zugeordnet werden können. Ist dieses nicht der Fall, haftet der Kunde für hierdurch verursachte zusätzliche Aufwendungen und Schäden.
4.8
Bei der Vorauszahlung vom Kunden sowie beim Kauf von Paketen für bestimmte Mobilfunkleistungen durch Lastschrift oder Überweisung erfolgt die Buchung auf dem Fonic Kundenkonto nach Zahlungseingang auf dem Fonic Bankkonto.
4.9
Bei der Zahlungsart „Kreditkarte“ wird die Kreditkarte des Kunden nach Zugang der Rechnung in Höhe des entsprechenden Rechnungsbetrags belastet. Bei Vorauszahlungen vom Kunden sowie beim Kauf von Paketen für bestimmte Mobilfunk-und Internetleistungen erfolgt die Buchung auf dem Leoworx Kundenkonto unmittelbar nach Autorisierung des entsprechenden Betrages durch das Kreditkarteninstitut, sofern die Kreditkartendaten nicht hinterlegt sind.
4.10
Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte für die erbrachten Leistungen verpflichtet, auch wenn ein Dritter die SIM-Karte nutzt.
4.11
Der Kunde gerät - auch ohne vorherige Mahnung - mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, wenn diese nicht innerhalb der vorgenannten Zahlungsfristen beglichen ist. Zugleich ist Fonic berechtigt, alle Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen und den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden gemäß der aktuellen Preisliste bis zum Eingang der fälligen Entgelte unter den Voraussetzungen von Ziff 6.6 zu sperren.
4.12
Befindet sich ein Kunde in Verzug, behält sich Leoworx vor, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
4.13
Leoworx behält sich vor, sämtliche dem Kunden nicht abgerechnete Entgelte, die während der Vertragslaufzeit angefallen sind, auch noch nach Zugang der Schlussrechnung in Rechnung zu stellen.
4.14
Soweit Rückerstattungsansprüche (z.B. aus eventuellen Doppelzahlungen) gegen Leoworx bestehen, werden diese, auf schriftliche Anforderung des Kunden hin, auf das Leoworx bekannte Bankkonto überwiesen.
Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte stellt Fonic dem Kunden auf Kalendermonatsbasis in Rechnung. Leoworx behält sich ausdrücklich vor, in Ausnahmefällen die Abrechnung und Rechnungszustellung auch in kürzeren oder längeren Zeitabständen vorzunehmen. Fällt der Tag der Bereitstellung des Mobilfunkanschlusses nicht auf den Beginn eines Monats, werden die Entgelte dem Kunden trotzdem für den vollen Monat abgerechnet.
4.2
Darüber hinaus behält sich Leoworx vor, auch andere vom Kunden in Anspruch genommene Dienstleistungen außerhalb des Bereichs Mobilfunk über diese Rechnung abzurechnen.
4.3
Der von Fonic in Rechnung gestellte Betrag wird per Lastschrift eingezogen.
4.4
Die Rechnung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich widersprochen und Einwendungen gegen einzelne Forderungen oder den Rechnungsbetrag insgesamt erhoben hat. Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit Leoworx und/oder Fonic eine Überprüfung datenschutzrechtlich möglich ist.
4.5
Es wird darauf hingewiesen, dass Leoworx von der Nachweispflicht für die Einzelverbindungen nach § 45i TKG insoweit befreit ist, wie Leoworx aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bzw. auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zur sofortigen Löschung der Verkehrs- und Nutzungsdaten verpflichtet ist. Eine vollständige Überprüfung der Rechnung innerhalb der Speicherfristen ist möglich, wenn der Kunde die vollständige Speicherung der Zielrufnummern oder deren Kürzung um die letzten drei Stellen verlangt hat (vgl. Ziffer 11.2).
4.6
Im Falle der Einwilligung des Kunden werden die Entgelte per Lastschrift von Fonic jeweils zum Monatsanfang (1er-3er) oder Monatsmitte (14ter-16ter) vom Konto des Kunden im vorhinein eingezogen. Der Kunde trägt Sorge für die ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu dem Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs. Zum Lastschriftverfahren kann der Kunde dann nur die Bankverbindung wählen, die er für diese erste Überweisung in Anspruch genommen hat. Wenn der Grund für eine von dem Geldinstitut zurückgegebene Lastschrift in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt, behält sich Fonic vor, eine Bearbeitungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der Rücklastschrift gültigen Servicepreisliste zu erheben. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass kein Schaden entstanden ist oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer als die Pauschale ist. Die Servicepreise sind einsehbar unter www.inanny.de.
4.7
Sofern der Kunde die Rechnungen per Überweisung bezahlen will, muss der Monatsbetrag spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung dem Bankkonto von Fonic gutgeschrieben sein. Der Kunde trägt durch Angabe seiner Mobilfunkrufnummer und der Rechnungsnummer auf dem Überweisungsträger Sorge dafür, dass von ihm geleistete Zahlungen den Forderungen von Leoworx eindeutig zugeordnet werden können. Ist dieses nicht der Fall, haftet der Kunde für hierdurch verursachte zusätzliche Aufwendungen und Schäden.
4.8
Bei der Vorauszahlung vom Kunden sowie beim Kauf von Paketen für bestimmte Mobilfunkleistungen durch Lastschrift oder Überweisung erfolgt die Buchung auf dem Fonic Kundenkonto nach Zahlungseingang auf dem Fonic Bankkonto.
4.9
Bei der Zahlungsart „Kreditkarte“ wird die Kreditkarte des Kunden nach Zugang der Rechnung in Höhe des entsprechenden Rechnungsbetrags belastet. Bei Vorauszahlungen vom Kunden sowie beim Kauf von Paketen für bestimmte Mobilfunk-und Internetleistungen erfolgt die Buchung auf dem Leoworx Kundenkonto unmittelbar nach Autorisierung des entsprechenden Betrages durch das Kreditkarteninstitut, sofern die Kreditkartendaten nicht hinterlegt sind.
4.10
Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte für die erbrachten Leistungen verpflichtet, auch wenn ein Dritter die SIM-Karte nutzt.
4.11
Der Kunde gerät - auch ohne vorherige Mahnung - mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, wenn diese nicht innerhalb der vorgenannten Zahlungsfristen beglichen ist. Zugleich ist Fonic berechtigt, alle Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen und den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden gemäß der aktuellen Preisliste bis zum Eingang der fälligen Entgelte unter den Voraussetzungen von Ziff 6.6 zu sperren.
4.12
Befindet sich ein Kunde in Verzug, behält sich Leoworx vor, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
4.13
Leoworx behält sich vor, sämtliche dem Kunden nicht abgerechnete Entgelte, die während der Vertragslaufzeit angefallen sind, auch noch nach Zugang der Schlussrechnung in Rechnung zu stellen.
4.14
Soweit Rückerstattungsansprüche (z.B. aus eventuellen Doppelzahlungen) gegen Leoworx bestehen, werden diese, auf schriftliche Anforderung des Kunden hin, auf das Leoworx bekannte Bankkonto überwiesen.
5. Rechnung Online
5.1
Leoworx ermöglicht dem Kunden, seine Rechnung auf elektronischem Wege abzurufen und steht dem Kunden im persönlichen Mitgliederbereich des Web Portals zur Verfügung. Nachfolgende Regelungen gelten daher ergänzend zu Ziffer 4.
5.2
Der Abruf erfordert einen Internetzugang, über den der Kunde selber und auf eigene Kosten ein gesondertes Vertragsverhältnis mit einem Internet Service Provider abschließen muss. Dabei ist der Kunde verpflichtet, die Rechnungsdaten regelmäßig, mindestens monatlich in dem Rechnersystem abzurufen.
5.3
Die Rechnungsstellung erfolgt standardmäßig als pdf-Download-Option im persönlichen Mitgliederbereich. Es erfolgt kein paralleler Versand einer Papierrechnung. Diese kann dem Kunden optional gegen einen monatlichen Aufpreis gemäß der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung gültigen Servicepreisliste postalisch übersendet werden.
5.4
Leoworx hält die Rechnungsdaten jeweils 24 Monate, den Einzelverbindungsnachweis bis maximal 6 Monate nach Rechnungszustellung in dem Rechnungssystem zum Abruf für den Kunden bereit.
5.5
Der Kunde ist verpflichtet, alle derzeit und künftig zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer/-innen des Mobilfunkanschlusses darüber zu informieren, dass mit der Rechnung Online umfangreiche rechnergestützte Auswertungen und Analysen der Einzelverbindungsdaten ermöglicht werden, die Rückschlüsse auf das Telefonverhalten der Mitbenutzer/ -innen zulassen.
5.6
Für die elektronische Übermittlung der Rechnungsdaten bei Abruf durch den Kunden gilt folgende Haftungsbeschränkung: Leoworx haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Leoworx nur, wenn Leoworx hierdurch mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn Leoworx eine wesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen haftet Leoworx für darauf zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt. Für Sach- und Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, ist die Haftung auf einen Höchstbetrag EUR 5.000,- beschränkt. Befindet sich Leoworx mit ihrer Leistung in Verzug, so haftet Leoworx nur dann unbeschränkt, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre
Leoworx ermöglicht dem Kunden, seine Rechnung auf elektronischem Wege abzurufen und steht dem Kunden im persönlichen Mitgliederbereich des Web Portals zur Verfügung. Nachfolgende Regelungen gelten daher ergänzend zu Ziffer 4.
5.2
Der Abruf erfordert einen Internetzugang, über den der Kunde selber und auf eigene Kosten ein gesondertes Vertragsverhältnis mit einem Internet Service Provider abschließen muss. Dabei ist der Kunde verpflichtet, die Rechnungsdaten regelmäßig, mindestens monatlich in dem Rechnersystem abzurufen.
5.3
Die Rechnungsstellung erfolgt standardmäßig als pdf-Download-Option im persönlichen Mitgliederbereich. Es erfolgt kein paralleler Versand einer Papierrechnung. Diese kann dem Kunden optional gegen einen monatlichen Aufpreis gemäß der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung gültigen Servicepreisliste postalisch übersendet werden.
5.4
Leoworx hält die Rechnungsdaten jeweils 24 Monate, den Einzelverbindungsnachweis bis maximal 6 Monate nach Rechnungszustellung in dem Rechnungssystem zum Abruf für den Kunden bereit.
5.5
Der Kunde ist verpflichtet, alle derzeit und künftig zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer/-innen des Mobilfunkanschlusses darüber zu informieren, dass mit der Rechnung Online umfangreiche rechnergestützte Auswertungen und Analysen der Einzelverbindungsdaten ermöglicht werden, die Rückschlüsse auf das Telefonverhalten der Mitbenutzer/ -innen zulassen.
5.6
Für die elektronische Übermittlung der Rechnungsdaten bei Abruf durch den Kunden gilt folgende Haftungsbeschränkung: Leoworx haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Leoworx nur, wenn Leoworx hierdurch mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn Leoworx eine wesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen haftet Leoworx für darauf zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt. Für Sach- und Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, ist die Haftung auf einen Höchstbetrag EUR 5.000,- beschränkt. Befindet sich Leoworx mit ihrer Leistung in Verzug, so haftet Leoworx nur dann unbeschränkt, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre
6. Vertragsdauer, Kündigung, Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, Sperrung, Sicherheitslimit
6.1
Der Vertrag wird zunächst für die Mindestdauer von 24 Monaten geschlossen. Er verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn der Kunde bzw. Leoworx nicht schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Kalendermonatsende vor Ablauf dieser Mindestlaufzeit bzw. des jeweiligen Vertragsjahres kündigt.
6.2
Leoworx weist den Kunden darauf hin, dass die Abschaltung der SIM-Karte in der Regel erst im Laufe des letzten Tages des Monats der Vertragslaufzeit erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, bis dahin entstandene Entgelte zu bezahlen.
6.3
Der Kunde hat die Kündigung unter ausdrücklicher Angabe seiner Mobilfunknummer und Kundennummer schriftlich an folgende Adresse zu senden: Leoworx GmbH, Am Römerkastell 4, 66121 Saarbrücken.
6.4
Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher liegt für Leoworx vor, wenn aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden oder der Kunde gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 8 verstößt. Leoworx ist ferner zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Dienstleistungsvertrag zwischen der Fonic GmbH und Leoworx – unabhängig vom Grund – aufgehoben wird. Ein wichtiger Grund ist auch gegeben, wenn Leoworx zur Sperrung des Mobilfunkanschlusses berechtigt ist.
6.5
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Leoworx gemäß § 45 k TKG berechtigt eine Sperrung durchzuführen, wenn der Kunde mit Zahlungen von mindestens EUR 50,- in Verzug ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen nutzungsunabhängigen Entgelte zu entrichten. Die Sperrung aus diesem Grund unterbleibt, wenn der Kunde begründete Einwendungen gegen die Rechnung erhoben hat.
6.6
Leoworx ist nach Maßgabe von § 45 k TKG zur Sperrung des Anschlusses des Kunden berechtigt a) wenn der Kunde Veranlassung zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gibt, b) wenn eine Gefährdung der Einrichtung des Anbieters, insbesondere des Netzes der Fonic GmbH oder c) wenn das Entgelt- und/oder Verbindungsaufkommen in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderungen beanstanden wird.
6.7
Für den Fall, dass der Kunde Leoworx keinen postzustellfähigen Wohnsitz mitteilt und die Post mit dem Vermerk “unzustellbar, unbekannt verzogen, etc.” zurückkommt, ist Leoworx berechtigt, den Anschluss des Kunden für abgehende kostenpflichtige Leistungen bis zur Ermittlung einer neuen postzustellungsfähigen Anschrift zu sperren. Leoworx behält sich vor, die Kosten für die Anschriftenermittlung dem Kunden in Rechnung zu stellen.
6.8
Leoworx ist berechtigt, den Anschluss, insbesondere zum Schutz des Kunden, vollständig zu sperren, für den Fall, dass ein stark von der jeweiligen Gesprächsnorm des Kunden abweichendes Gesprächsaufkommen registriert wird und/oder der eindeutige Verdacht des Missbrauchs des Anschlusses besteht.
6.9
Die Kosten der Sperrung trägt der Kunde.
6.10
Im Sinne einer für den Kunden erleichterten Kostenkontrolle richtet Leoworx dem Kunden ein sog. persönliches Sicherheitslimit ein. Mit dem persönlichen Sicherheitslimit wird für das Entgeltaufkommen ein Höchstbetrag festgelegt. Bei Erreichen des Sicherheitslimits erhält der Kunde einen entsprechenden Hinweis per Kurzmitteilung (SMS). Aus Sicherheitsgründen behält Leoworx sich vor, den Vertrag des Kunden bis zum Unterschreiten vorübergehend für abgehende Verbindungen zu sperren.
Der Vertrag wird zunächst für die Mindestdauer von 24 Monaten geschlossen. Er verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn der Kunde bzw. Leoworx nicht schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Kalendermonatsende vor Ablauf dieser Mindestlaufzeit bzw. des jeweiligen Vertragsjahres kündigt.
6.2
Leoworx weist den Kunden darauf hin, dass die Abschaltung der SIM-Karte in der Regel erst im Laufe des letzten Tages des Monats der Vertragslaufzeit erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, bis dahin entstandene Entgelte zu bezahlen.
6.3
Der Kunde hat die Kündigung unter ausdrücklicher Angabe seiner Mobilfunknummer und Kundennummer schriftlich an folgende Adresse zu senden: Leoworx GmbH, Am Römerkastell 4, 66121 Saarbrücken.
6.4
Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher liegt für Leoworx vor, wenn aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden oder der Kunde gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 8 verstößt. Leoworx ist ferner zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Dienstleistungsvertrag zwischen der Fonic GmbH und Leoworx – unabhängig vom Grund – aufgehoben wird. Ein wichtiger Grund ist auch gegeben, wenn Leoworx zur Sperrung des Mobilfunkanschlusses berechtigt ist.
6.5
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Leoworx gemäß § 45 k TKG berechtigt eine Sperrung durchzuführen, wenn der Kunde mit Zahlungen von mindestens EUR 50,- in Verzug ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen nutzungsunabhängigen Entgelte zu entrichten. Die Sperrung aus diesem Grund unterbleibt, wenn der Kunde begründete Einwendungen gegen die Rechnung erhoben hat.
6.6
Leoworx ist nach Maßgabe von § 45 k TKG zur Sperrung des Anschlusses des Kunden berechtigt a) wenn der Kunde Veranlassung zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gibt, b) wenn eine Gefährdung der Einrichtung des Anbieters, insbesondere des Netzes der Fonic GmbH oder c) wenn das Entgelt- und/oder Verbindungsaufkommen in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderungen beanstanden wird.
6.7
Für den Fall, dass der Kunde Leoworx keinen postzustellfähigen Wohnsitz mitteilt und die Post mit dem Vermerk “unzustellbar, unbekannt verzogen, etc.” zurückkommt, ist Leoworx berechtigt, den Anschluss des Kunden für abgehende kostenpflichtige Leistungen bis zur Ermittlung einer neuen postzustellungsfähigen Anschrift zu sperren. Leoworx behält sich vor, die Kosten für die Anschriftenermittlung dem Kunden in Rechnung zu stellen.
6.8
Leoworx ist berechtigt, den Anschluss, insbesondere zum Schutz des Kunden, vollständig zu sperren, für den Fall, dass ein stark von der jeweiligen Gesprächsnorm des Kunden abweichendes Gesprächsaufkommen registriert wird und/oder der eindeutige Verdacht des Missbrauchs des Anschlusses besteht.
6.9
Die Kosten der Sperrung trägt der Kunde.
6.10
Im Sinne einer für den Kunden erleichterten Kostenkontrolle richtet Leoworx dem Kunden ein sog. persönliches Sicherheitslimit ein. Mit dem persönlichen Sicherheitslimit wird für das Entgeltaufkommen ein Höchstbetrag festgelegt. Bei Erreichen des Sicherheitslimits erhält der Kunde einen entsprechenden Hinweis per Kurzmitteilung (SMS). Aus Sicherheitsgründen behält Leoworx sich vor, den Vertrag des Kunden bis zum Unterschreiten vorübergehend für abgehende Verbindungen zu sperren.
7. Rufnummernportabilität (MNP)
7.1
Nach Beendigung des Vertrages mit Fonic kann der Kunde seine Mobilfunkrufnummer bei einem anderen Diensteanbieter aktivieren lassen (Rufnummernportierung).
7.2
Dazu muss beim neuen Diensteanbieter ein wirksamer Auftrag zur Portierung gestellt worden sein. Dieser muss spätestens 31 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Fonic vorliegen. Für die Portierung wird von Fonic ein Entgelt erhoben, das sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt und ggfs. im Rahmen des Lastschriftverfahrens eingezogen wird.
7.3
Aus technischen Gründen ist es möglich, dass die Rufnummernportierung bis zu vier Tage vor Beendigung des Vertrages mit Fonic durchgeführt wird und daher der neue Diensteanbieter schon ab diesem Zeitpunkt Mobilfunkleistungen anstelle von Fonic erbringt. In diesem Falle erfolgt keine Erstattung anteiliger nutzungsunabhängiger Entgelte. Jegliche Haftung von Fonic für entgangene Anrufe oder Nachrichten oder wegen Nichterreichbarkeit im Zusammenhang mit der Rufnummernportierung ist ausgeschlossen.
Nach Beendigung des Vertrages mit Fonic kann der Kunde seine Mobilfunkrufnummer bei einem anderen Diensteanbieter aktivieren lassen (Rufnummernportierung).
7.2
Dazu muss beim neuen Diensteanbieter ein wirksamer Auftrag zur Portierung gestellt worden sein. Dieser muss spätestens 31 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Fonic vorliegen. Für die Portierung wird von Fonic ein Entgelt erhoben, das sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt und ggfs. im Rahmen des Lastschriftverfahrens eingezogen wird.
7.3
Aus technischen Gründen ist es möglich, dass die Rufnummernportierung bis zu vier Tage vor Beendigung des Vertrages mit Fonic durchgeführt wird und daher der neue Diensteanbieter schon ab diesem Zeitpunkt Mobilfunkleistungen anstelle von Fonic erbringt. In diesem Falle erfolgt keine Erstattung anteiliger nutzungsunabhängiger Entgelte. Jegliche Haftung von Fonic für entgangene Anrufe oder Nachrichten oder wegen Nichterreichbarkeit im Zusammenhang mit der Rufnummernportierung ist ausgeschlossen.
8. Pflichten und Haftung des Kunden
8.1
Der Kunde hat Leoworx jede Änderung seiner Vertragsdaten, also seines Namens, seines Wohnsitzes, seiner Bankverbindung oder seiner Kreditkartennummer und anderer für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände unverzüglich, wahrheitsgemäß und unter ausdrücklicher Angabe seiner Mobilfunknummer und Kundennummer schriftlich oder telefonisch im Service Center unter Nennung der persönlichen Kennziffer mitzuteilen. Bestimmte Änderungen kann der Kunde auch eigenständig im persönlichen Mitgliederbereich des Web Portals vornehmen.
8.2
Die persönliche Identifikationsnummer (PIN), den persönlichen Entsperrungscode (SuperPIN) und die für den persönlichen Mitgliederbereich und zur Authentifizierung im Service Center erforderliche persönliche Kennziffer sind vom Kunden geheim zu halten, so dass die unbefugte Nutzung der SIM-Karte durch Dritte oder ein Missbrauch der persönlichen Informationen, welche auf der SIM-Karte gespeichert oder im persönlichen Mitgliederbereich abrufbar sind, vermieden wird. Der Kunde wird diese persönlichen Daten unverzüglich ändern, wenn er vermutet, dass Dritte Kenntnis von ihnen erlangt haben.
8.3
Die SIM-Karte wird dem Kunden zum vertragskonformen Gebrauch überlassen. Leoworx bleibt Eigentümerin der SIM-Karte und ist jederzeit berechtigt, sie aus wichtigem Grund gegen eine Ersatzkarte auszutauschen. Darüber hinaus muss der Kunde die Änderung seiner Mobilfunkrufnummer hinnehmen, wenn dies aus technischen, gesetzlichen oder lizenzrechtlichen Vorgaben erforderlich ist.
8.4
Der Kunde ist berechtigt, Dritten die Nutzung seines Mobilfunkanschlusses zu gestatten. In diesem Fall bleibt der Kunde Vertragspartner und haftet wie für eigenes Verhalten uneingeschränkt für sämtliche, sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen.
8.5
Der Kunde verpflichtet sich, die aufgrund dieses Vertrages überlassene SIM-Karte ausschließlich zur Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen zu gebrauchen. Eine weitergehende Nutzung (z.B. Verwendung als Telefon) oder gewerbliche Nutzung zur Erbringung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für Dritte ist untersagt und berechtigt Leoworx zur außerordentlichen Kündigung. Gleiches gilt für die Nutzung von sog. SIM-Boxen bzw. Gateways zur Zusammenschaltung zwischen Festnetzen und Mobilfunknetzen im Sinne von § 3 Nr. 24 TKG. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
8.6
Die SIM-Karte ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren, so dass Missbrauch und Verlust vermieden werden. Der Kunde hat jede missbräuchliche Nutzung oder den Verlust der SIM-Karte unter Nennung der Mobilfunkrufnummer und der persönlichen Kennziffer unverzüglich zwecks Sperrung der SIM-Karte im Service Center telefonisch und schriftlich mitzuteilen. Leoworx wird dem Kunden eine Ersatzkarte gegen Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste zur Verfügung stellen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der nutzungsabhängigen Entgelte verpflichtet, die infolge der Benutzung der SIM-Karte durch Dritte bis zum Eingang der entsprechenden Mitteilung bei Leoworx angefallen sind. Die Zahlungspflicht bezüglich nutzungsunabhängiger Entgelte bleibt unberührt.
8.7
Der Kunde ist verpflichtet, nur solche Endgeräte funktionsgerecht und entsprechend der jeweils zugrunde liegenden Bedienungsanleitung zu benutzen, die den GSM-Zulassungsbedingungen entsprechen und eine gültige Typenzulassung aufweisen.
Der Kunde hat Leoworx jede Änderung seiner Vertragsdaten, also seines Namens, seines Wohnsitzes, seiner Bankverbindung oder seiner Kreditkartennummer und anderer für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände unverzüglich, wahrheitsgemäß und unter ausdrücklicher Angabe seiner Mobilfunknummer und Kundennummer schriftlich oder telefonisch im Service Center unter Nennung der persönlichen Kennziffer mitzuteilen. Bestimmte Änderungen kann der Kunde auch eigenständig im persönlichen Mitgliederbereich des Web Portals vornehmen.
8.2
Die persönliche Identifikationsnummer (PIN), den persönlichen Entsperrungscode (SuperPIN) und die für den persönlichen Mitgliederbereich und zur Authentifizierung im Service Center erforderliche persönliche Kennziffer sind vom Kunden geheim zu halten, so dass die unbefugte Nutzung der SIM-Karte durch Dritte oder ein Missbrauch der persönlichen Informationen, welche auf der SIM-Karte gespeichert oder im persönlichen Mitgliederbereich abrufbar sind, vermieden wird. Der Kunde wird diese persönlichen Daten unverzüglich ändern, wenn er vermutet, dass Dritte Kenntnis von ihnen erlangt haben.
8.3
Die SIM-Karte wird dem Kunden zum vertragskonformen Gebrauch überlassen. Leoworx bleibt Eigentümerin der SIM-Karte und ist jederzeit berechtigt, sie aus wichtigem Grund gegen eine Ersatzkarte auszutauschen. Darüber hinaus muss der Kunde die Änderung seiner Mobilfunkrufnummer hinnehmen, wenn dies aus technischen, gesetzlichen oder lizenzrechtlichen Vorgaben erforderlich ist.
8.4
Der Kunde ist berechtigt, Dritten die Nutzung seines Mobilfunkanschlusses zu gestatten. In diesem Fall bleibt der Kunde Vertragspartner und haftet wie für eigenes Verhalten uneingeschränkt für sämtliche, sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen.
8.5
Der Kunde verpflichtet sich, die aufgrund dieses Vertrages überlassene SIM-Karte ausschließlich zur Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen zu gebrauchen. Eine weitergehende Nutzung (z.B. Verwendung als Telefon) oder gewerbliche Nutzung zur Erbringung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für Dritte ist untersagt und berechtigt Leoworx zur außerordentlichen Kündigung. Gleiches gilt für die Nutzung von sog. SIM-Boxen bzw. Gateways zur Zusammenschaltung zwischen Festnetzen und Mobilfunknetzen im Sinne von § 3 Nr. 24 TKG. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
8.6
Die SIM-Karte ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren, so dass Missbrauch und Verlust vermieden werden. Der Kunde hat jede missbräuchliche Nutzung oder den Verlust der SIM-Karte unter Nennung der Mobilfunkrufnummer und der persönlichen Kennziffer unverzüglich zwecks Sperrung der SIM-Karte im Service Center telefonisch und schriftlich mitzuteilen. Leoworx wird dem Kunden eine Ersatzkarte gegen Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste zur Verfügung stellen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der nutzungsabhängigen Entgelte verpflichtet, die infolge der Benutzung der SIM-Karte durch Dritte bis zum Eingang der entsprechenden Mitteilung bei Leoworx angefallen sind. Die Zahlungspflicht bezüglich nutzungsunabhängiger Entgelte bleibt unberührt.
8.7
Der Kunde ist verpflichtet, nur solche Endgeräte funktionsgerecht und entsprechend der jeweils zugrunde liegenden Bedienungsanleitung zu benutzen, die den GSM-Zulassungsbedingungen entsprechen und eine gültige Typenzulassung aufweisen.
9. Haftung von Leoworx
9.1
Für Vermögensschäden haftet Leoworx bis zu einem Betrag von EUR 12.500,- je Kunde. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadensverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden, ist die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf EUR 1.000.000,- je schadensverursachenes Ereignis beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
9.2
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für von Leoworx schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.3
Ein genereller Haftungsausschluss besteht für Schäden, die sich aus dem Wegfall von Genehmigungen oder dem Ausfall von Einrichtungen der Verbindungsnetzbetreiber bzw. der entsprechenden inländischen Anbieter ergeben. Die Haftung von Leoworx ist ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe seitens des Kunden entstanden sind.
9.4
Für schadensverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen der Fonic GmbH eintreten, haftet Leoworx dem Kunden nur in demselben Umfang, wie die Fonic GmbH im Rahmen der zugrunde liegenden Verordnungen ihrerseits gegenüber Leoworx haftet. Hiervon ausgenommen ist die Haftung von Leoworx sowie der Fonic GmbH aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für Vermögensschäden haftet Leoworx bis zu einem Betrag von EUR 12.500,- je Kunde. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadensverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden, ist die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf EUR 1.000.000,- je schadensverursachenes Ereignis beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
9.2
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für von Leoworx schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.3
Ein genereller Haftungsausschluss besteht für Schäden, die sich aus dem Wegfall von Genehmigungen oder dem Ausfall von Einrichtungen der Verbindungsnetzbetreiber bzw. der entsprechenden inländischen Anbieter ergeben. Die Haftung von Leoworx ist ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe seitens des Kunden entstanden sind.
9.4
Für schadensverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen der Fonic GmbH eintreten, haftet Leoworx dem Kunden nur in demselben Umfang, wie die Fonic GmbH im Rahmen der zugrunde liegenden Verordnungen ihrerseits gegenüber Leoworx haftet. Hiervon ausgenommen ist die Haftung von Leoworx sowie der Fonic GmbH aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10. Änderungen der Vertragsbedingungen
10.1
Leoworx ist berechtigt, das Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen den Kunden schriftlich durch Zusendung an die vom Kunden benannte Postanschrift, an die vom Kunden benannte E-Mail Adresse oder durch eine Textnachricht (SMS) zu übersenden. Änderungen von Vertragsbedingungen treten einen Monat nach der Mitteilung in Kraft.
10.2
Ändert Leoworx die Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde den Änderungen innerhalb eines Monats nach der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge weist Leoworx den Kunden bei der Änderungsmitteilung hin. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag bezüglich der einzelnen reklamierten Regelungen zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit fortgesetzt.
10.3
Widerspricht der Kunde der beabsichtigten Änderung und teilt ihm Leoworx daraufhin mit, dass eine Fortsetzung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen nicht möglich ist, kann der Kunde den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung kündigen. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gelten die geänderten Bedingungen als genehmigt.
10.4
Abweichend von Ziff. 2.2 und 2.3 bedarf es keiner Annahme des Kunden für Änderungen von Leistungsbeschreibungen und Entgelten für solche Leistungen, die Leoworx nicht selbst erbringt, sondern die von Kooperationspartnern im Rahmen des Mobilfunkvertrages mit Leoworx erbracht werden, oder als Nebenleistungen zu den Leistungen von Leoworx anzusehen sind. Leoworx kann die Entgelte bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ebenfalls zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens ohne Zustimmung des Kunden entsprechend anpassen.
Leoworx ist berechtigt, das Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen den Kunden schriftlich durch Zusendung an die vom Kunden benannte Postanschrift, an die vom Kunden benannte E-Mail Adresse oder durch eine Textnachricht (SMS) zu übersenden. Änderungen von Vertragsbedingungen treten einen Monat nach der Mitteilung in Kraft.
10.2
Ändert Leoworx die Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde den Änderungen innerhalb eines Monats nach der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge weist Leoworx den Kunden bei der Änderungsmitteilung hin. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag bezüglich der einzelnen reklamierten Regelungen zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit fortgesetzt.
10.3
Widerspricht der Kunde der beabsichtigten Änderung und teilt ihm Leoworx daraufhin mit, dass eine Fortsetzung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen nicht möglich ist, kann der Kunde den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung kündigen. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gelten die geänderten Bedingungen als genehmigt.
10.4
Abweichend von Ziff. 2.2 und 2.3 bedarf es keiner Annahme des Kunden für Änderungen von Leistungsbeschreibungen und Entgelten für solche Leistungen, die Leoworx nicht selbst erbringt, sondern die von Kooperationspartnern im Rahmen des Mobilfunkvertrages mit Leoworx erbracht werden, oder als Nebenleistungen zu den Leistungen von Leoworx anzusehen sind. Leoworx kann die Entgelte bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ebenfalls zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens ohne Zustimmung des Kunden entsprechend anpassen.
11. Datenschutz
11.1
Zur Erfüllung des Vertrages über die Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen wird Leoworx bei Verarbeitung von Bestands-, Verkehrs- und Nutzungsdaten des Kunden die datenschutz- rechtlichen Vorschriften wie z.B. Bundesdatenschutzgesetz und Telekommunikationsgesetz beachten. Demnach darf Leoworx Daten insbesondere erheben, speichern und verarbeiten, soweit dies für die Begründung, Änderung sowie Durchführung des Vertrages oder dessen Abrechnung erforderlich ist. Die vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen Bestandsdaten werden gem. § 95 TKG spätestens mit Ablauf des auf eine Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres vollständig gelöscht.
11.2
Leoworx löscht die Verkehrsdaten des Kunden, die für die Ermittlung von Verbindungsentgelten für Mobilfunkleistungen erforderlich sind, spätestens 6 Monate nach Rechnungsversand. Über diesen Zeitraum hinaus werden die Verkehrsdaten nur gespeichert, wenn es hierfür eine besondere rechtliche Grundlage gibt (z.B. bei Einwendungen des Kunden gegen die Abrechnung der Verkehrsdaten). Der Kunde kann Leoworx schriftlich beauftragen, die Zielrufnummern unverzüglich nach Absendung der jeweiligen Rechnung vollständig zu löschen oder um die letzten drei Rufnummern zu kürzen. Andernfalls werden die Zielrufnummern innerhalb des o.g. Zeitraums vollständig gespeichert. Entscheidet der Kunde sich für eine Löschung, führt dies dazu, dass Leoworx von der Pflicht zur Vorlage der Verkehrsdaten zum Nachweis der Richtigkeit der Rechnung befreit ist, wenn der Kunde Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat.
11.3
Die Erbringung von standortbezogenen Mehrwertdiensten erfordert zusätzlich die Verarbeitung von sog. Standortdaten. Mit der Anmeldung für den Zusatzdienst stimmt der Kunde der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der bei der Inanspruchnahme der Dienste des Betreibers anfallenden und zu deren Durchführung notwendigen Daten zu. Sofern Leoworx sich für die Erfüllung der dem Kunden gegenüber bestehenden Vertragspflichten Dritter bei der Datenverarbeitung bedient, sind diese nicht berechtigt, die Daten für eigene Zwecke zu verwenden oder sie an Dritte weiterzugeben.
11.4
Leoworx ist zur Beitreibung von Forderungen im Falle eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens berechtigt, die zur Forderungsrealisierung notwendigen Abrechnungsunterlagen z.B. an ein Inkassounternehmen weiterzugeben.
11.5
Leoworx darf die erhobenen Bestands-, Verkehrs- und Nutzungsdaten verarbeiten und insbesondere an die Fonic GmbH und andere Telekommunikationsdienstleister übermitteln, sofern diese zur Aufdeckung des Missbrauchs von Telekommunikationseinrichtungen und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Dienstleistungen beitragen können und tatsächliche Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen.
11.6
Mit der im Antragsformular erklärten Zustimmung des Kunden darf Leoworx die Mobilfunknummer des Kunden, Namen und Anschrift sowie gesetzlich vorgesehene Daten zur Aufnahme in öffentliche, gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnisse und entsprechenden Anbietern für Telefonauskünfte zur Verfügung stellen. Im Weiteren erfolgt die Telefonauskunft über den Namen oder den Namen und die Anschrift des Kunden, auch wenn nur seine Mobilfunkrufnummer bekannt ist (sog. Inverssuche). Der Kunde kann der Auskunftserteilung und der Inverssuche jederzeit gegenüber dem Anbieter der Auskunftsdienstleistung oder Leoworx widersprechen. Die Leistung von Leoworx beschränkt sich auf die Weitergabe der Daten. Für die Eintragung und die Richtigkeit der Eintragung durch den Anbieter übernimmt Leoworx keine Gewähr.
Zur Erfüllung des Vertrages über die Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen wird Leoworx bei Verarbeitung von Bestands-, Verkehrs- und Nutzungsdaten des Kunden die datenschutz- rechtlichen Vorschriften wie z.B. Bundesdatenschutzgesetz und Telekommunikationsgesetz beachten. Demnach darf Leoworx Daten insbesondere erheben, speichern und verarbeiten, soweit dies für die Begründung, Änderung sowie Durchführung des Vertrages oder dessen Abrechnung erforderlich ist. Die vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen Bestandsdaten werden gem. § 95 TKG spätestens mit Ablauf des auf eine Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres vollständig gelöscht.
11.2
Leoworx löscht die Verkehrsdaten des Kunden, die für die Ermittlung von Verbindungsentgelten für Mobilfunkleistungen erforderlich sind, spätestens 6 Monate nach Rechnungsversand. Über diesen Zeitraum hinaus werden die Verkehrsdaten nur gespeichert, wenn es hierfür eine besondere rechtliche Grundlage gibt (z.B. bei Einwendungen des Kunden gegen die Abrechnung der Verkehrsdaten). Der Kunde kann Leoworx schriftlich beauftragen, die Zielrufnummern unverzüglich nach Absendung der jeweiligen Rechnung vollständig zu löschen oder um die letzten drei Rufnummern zu kürzen. Andernfalls werden die Zielrufnummern innerhalb des o.g. Zeitraums vollständig gespeichert. Entscheidet der Kunde sich für eine Löschung, führt dies dazu, dass Leoworx von der Pflicht zur Vorlage der Verkehrsdaten zum Nachweis der Richtigkeit der Rechnung befreit ist, wenn der Kunde Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat.
11.3
Die Erbringung von standortbezogenen Mehrwertdiensten erfordert zusätzlich die Verarbeitung von sog. Standortdaten. Mit der Anmeldung für den Zusatzdienst stimmt der Kunde der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der bei der Inanspruchnahme der Dienste des Betreibers anfallenden und zu deren Durchführung notwendigen Daten zu. Sofern Leoworx sich für die Erfüllung der dem Kunden gegenüber bestehenden Vertragspflichten Dritter bei der Datenverarbeitung bedient, sind diese nicht berechtigt, die Daten für eigene Zwecke zu verwenden oder sie an Dritte weiterzugeben.
11.4
Leoworx ist zur Beitreibung von Forderungen im Falle eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens berechtigt, die zur Forderungsrealisierung notwendigen Abrechnungsunterlagen z.B. an ein Inkassounternehmen weiterzugeben.
11.5
Leoworx darf die erhobenen Bestands-, Verkehrs- und Nutzungsdaten verarbeiten und insbesondere an die Fonic GmbH und andere Telekommunikationsdienstleister übermitteln, sofern diese zur Aufdeckung des Missbrauchs von Telekommunikationseinrichtungen und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Dienstleistungen beitragen können und tatsächliche Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen.
11.6
Mit der im Antragsformular erklärten Zustimmung des Kunden darf Leoworx die Mobilfunknummer des Kunden, Namen und Anschrift sowie gesetzlich vorgesehene Daten zur Aufnahme in öffentliche, gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnisse und entsprechenden Anbietern für Telefonauskünfte zur Verfügung stellen. Im Weiteren erfolgt die Telefonauskunft über den Namen oder den Namen und die Anschrift des Kunden, auch wenn nur seine Mobilfunkrufnummer bekannt ist (sog. Inverssuche). Der Kunde kann der Auskunftserteilung und der Inverssuche jederzeit gegenüber dem Anbieter der Auskunftsdienstleistung oder Leoworx widersprechen. Die Leistung von Leoworx beschränkt sich auf die Weitergabe der Daten. Für die Eintragung und die Richtigkeit der Eintragung durch den Anbieter übernimmt Leoworx keine Gewähr.
12. SCHUFA-Auskunft und Auskunfteien
12.1
Soweit der Kunde im Antragsformular einwilligt, darf Leoworx zum Schutz vor Forderungsausfällen oder missbräuchlicher Inanspruchnahme der SIM-Karte durch Dritte personenbezogene Vertragsdaten wie folgt verarbeiten:
a)
Der Kunde willigt ein, dass Leoworx der SCHUFA HOLDING AG, 65201 Wiesbaden, zum Zwecke der Identitätsprüfung Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung seines Vertrages mit Leoworx sowie über die Erbringung von Mobilfunkleistungen übermittelt und Auskünfte über ihn von der SCHUFA erhält. Die SCHUFA übermittelt daraufhin den Grad der Übereinstimmung der bei ihr gespeicherten Personalien mit den vom Kunden angegebenen Personalien in Prozentwerten. Leoworx kann somit anhand der übermittelten Übereinstimmungsraten erkennen, ob eine Person unter der von ihr angegebenen Anschrift im Datenbestand der SCHUFA gespeichert ist. Ein weiterer Datenaustausch oder eine Übermittlung abweichender Anschriften sowie eine Speicherung seiner Daten im SCHUFA Datenbestand findet nicht statt. Es wird aus Nachweisgründen allein die Tatsache der Überprüfung der Adresse bei der SCHUFA gespeichert.
Soweit der Kunde im Antragsformular einwilligt, darf Leoworx zum Schutz vor Forderungsausfällen oder missbräuchlicher Inanspruchnahme der SIM-Karte durch Dritte personenbezogene Vertragsdaten wie folgt verarbeiten:
a)
Der Kunde willigt ein, dass Leoworx der SCHUFA HOLDING AG, 65201 Wiesbaden, zum Zwecke der Identitätsprüfung Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung seines Vertrages mit Leoworx sowie über die Erbringung von Mobilfunkleistungen übermittelt und Auskünfte über ihn von der SCHUFA erhält. Die SCHUFA übermittelt daraufhin den Grad der Übereinstimmung der bei ihr gespeicherten Personalien mit den vom Kunden angegebenen Personalien in Prozentwerten. Leoworx kann somit anhand der übermittelten Übereinstimmungsraten erkennen, ob eine Person unter der von ihr angegebenen Anschrift im Datenbestand der SCHUFA gespeichert ist. Ein weiterer Datenaustausch oder eine Übermittlung abweichender Anschriften sowie eine Speicherung seiner Daten im SCHUFA Datenbestand findet nicht statt. Es wird aus Nachweisgründen allein die Tatsache der Überprüfung der Adresse bei der SCHUFA gespeichert.
13. iNanny mobile Leistungen (Persönliche Mitgliederbereiche im iNanny Portal)
13.1
In Ergänzung zu Ziffer 8.2 legt der Kunde bei seiner Registrierung zusätzlich zwei weitere Identifikationsziffern für den persönlichen iNanny-Portalbereich an. Mit der Identifikationsziffer für den persönlichen iNanny-Portalbereich kann der Kunde bspw. folgende Aktionen durchführen: Aktivierung SIM-Karte, Änderung Stamm/- Profildaten, Änderung Vertragsdaten, Anzeige/Druck Rechnungen, Änderung Persönliche Identifikationsziffer(n) / Sicherheitsfrage.
13.2
iNanny Telekommunikationsdienste
Zu den vertragsgegenständlichen iNanny Telekommunikationsdiensten gehören die Telefonie, sowie die weiteren, nachfolgend definierten Dienstleistungen.
a)
Mobilfunkverbindungen / Mailbox
Mit iNanny können Verbindungen in das deutsche Festnetz und in andere deutsche Mobilfunknetze inkl. Notrufnummern, internationale Gespräche, Roaming ,Telefonie zu allen Sonderrufnummern (Auskunftsdienste, 0900er Nummern, Premium-Voice Dienste, etc.) aufgebaut werden. Die Nutzung von Premium SMS/MMS-Angeboten sind mit iNanny nicht möglich. Im Rahmen des Mobilfunkangebotes wird keine Mailbox angeboten.
b)
iNanny Ortungsfunktion
a)
Die iNanny Ortungsfunktion ist ein standortbezogener Service, den Leoworx anbietet und dient dazu, den Aufenthaltsort des iNanny Nutzers, zu ermitteln. Der Kunde gestattet Leoworx , standortbezogene Daten unter Einhaltung der nachfolgend unter c) beschriebenen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu erheben, zu speichern und für die Lokalisierung des Kindes des Kunden zu nutzen.
b)
Leoworx ermöglicht innerhalb Deutschlands über den standortbezogenen Service iNanny Ortungsfunktion die Standortbestimmung des iNanny Nutzers, der das Endgerät des Kunden nutzt. Die Standortabfrage kann per SMS an eine entsprechende Kurzwahl-Nummer oder per Internet (inkl. Kartendarstellung und unter Authentifizierung über eine gegenüber Dritten zwingend geheim zu haltende persönliche Kennziffer) erfolgen. Eine Standortermittlung ist nicht möglich, sofern das Endgerät ausgeschaltet ist, der Akku nicht geladen ist, das Mobilfunknetz nicht oder nicht ausreichend verfügbar ist oder sonstige technische Gründe auf Seiten der Kooperationspartner, also des Netzbetreibers oder des Dienstleisters für standortbezogene Services, vorliegen. Der Standort des iNanny Nutzers wird aktuell über GPS ermittelt. In Abhängigkeit von der Reichweite des GPS Signals kann der Standort bis auf wenige Meter genau ermittelt werden. Für Fehlleistungen sowie für die Erfüllung von Pflichten der Kooperationspartner haftet Leoworx nicht.
c)
Datenschutz: Für die Standortbestimmung ist das Einverständnis des Kunden erforderlich. Das Einverständnis wird von Leoworx elektronisch (per Web) eingeholt und kann von dem Kunden oder vom iNanny Nutzer jederzeit für die Ortung per Web und die Ortung per SMS unentgeltlich widerrufen werden. Der Kunde muss den iNanny Nutzer als Nutzer des iNanny Ortungsdientes über die iNanny Ortungsfunktion unterrichten.
d)
Das Entgelt für die iNanny Ortungsfunktion kann über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden.
e)
Die Laufzeit der iNanny Ortungsfunktion orientiert sich an der Laufzeit des Mobilfunk-Vertrages.
f)
Leoworx ist berechtigt, die Option Ortungsfunktion gegenüber dem Kunden außerordentlich zu kündigen, wenn der Vertrag mit dem/den Kooperationspartner/n – gleich aus welchem Grund – beendet wird oder GPS seine für diese Option erforderlichen Leistungen einstellt.
c)
iNanny Portal
Die Nutzung des iNanny Portals erfordert die Unterstützung durch entsprechende Endgeräte und Endgeräteeinstellungen.
13.3
iNanny ermöglicht optional in Verbindung mit dem Mobilfunkvertrag eine spezielle, kindgerechte Handyversicherung vom Versicherungsdienstleister Schutzbrief24 Verwaltungs- u. Vertriebsgesellschaft mbH, Postfach 4133, 59037 Hamm (kurz SB24) abzuschließen. Bei den über Schutzbrief24 unter der Marke Handyschutz24 angebotenen Versicherungen handelt es sich um Mobilfunkendgeräteversicherungen (Gruppentarif) der AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln (kurz AXA). Dieser Vertrag kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und SB24 zustande, der den Handyversicherungs-Service abgewickelt. Die Leistung von Leoworx beschränkt sich auf die Vermittlung der Versicherung. Die Einzugsermächtigung des Kunden zu Gunsten Leoworx erstreckt sich nicht auf die Versicherungsbeiträge. Die monatliche Versicherungsprämie wird separat durch SB24 per Lastschrift eingezogen. Für Fehlleistungen sowie für die Erfüllung von Pflichten von Schutzbrief24 haftet Leoworx nicht. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen von Schutzbrief24 berechtigen den Kunden nicht zum Widerspruch gemäß Ziffer 2.2 dieser AGB. Leoworx ist berechtigt, die Option Schutzbrief24 gegenüber dem Kunden außerordentlich zu kündigen, wenn der Vertrag mit dem/den Kooperationspartner/n – gleich aus welchem Grund – beendet wird oder der Kooperationspartner seine für diese Option erforderlichen Leistungen einstellt.
In Ergänzung zu Ziffer 8.2 legt der Kunde bei seiner Registrierung zusätzlich zwei weitere Identifikationsziffern für den persönlichen iNanny-Portalbereich an. Mit der Identifikationsziffer für den persönlichen iNanny-Portalbereich kann der Kunde bspw. folgende Aktionen durchführen: Aktivierung SIM-Karte, Änderung Stamm/- Profildaten, Änderung Vertragsdaten, Anzeige/Druck Rechnungen, Änderung Persönliche Identifikationsziffer(n) / Sicherheitsfrage.
13.2
iNanny Telekommunikationsdienste
Zu den vertragsgegenständlichen iNanny Telekommunikationsdiensten gehören die Telefonie, sowie die weiteren, nachfolgend definierten Dienstleistungen.
a)
Mobilfunkverbindungen / Mailbox
Mit iNanny können Verbindungen in das deutsche Festnetz und in andere deutsche Mobilfunknetze inkl. Notrufnummern, internationale Gespräche, Roaming ,Telefonie zu allen Sonderrufnummern (Auskunftsdienste, 0900er Nummern, Premium-Voice Dienste, etc.) aufgebaut werden. Die Nutzung von Premium SMS/MMS-Angeboten sind mit iNanny nicht möglich. Im Rahmen des Mobilfunkangebotes wird keine Mailbox angeboten.
b)
iNanny Ortungsfunktion
a)
Die iNanny Ortungsfunktion ist ein standortbezogener Service, den Leoworx anbietet und dient dazu, den Aufenthaltsort des iNanny Nutzers, zu ermitteln. Der Kunde gestattet Leoworx , standortbezogene Daten unter Einhaltung der nachfolgend unter c) beschriebenen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu erheben, zu speichern und für die Lokalisierung des Kindes des Kunden zu nutzen.
b)
Leoworx ermöglicht innerhalb Deutschlands über den standortbezogenen Service iNanny Ortungsfunktion die Standortbestimmung des iNanny Nutzers, der das Endgerät des Kunden nutzt. Die Standortabfrage kann per SMS an eine entsprechende Kurzwahl-Nummer oder per Internet (inkl. Kartendarstellung und unter Authentifizierung über eine gegenüber Dritten zwingend geheim zu haltende persönliche Kennziffer) erfolgen. Eine Standortermittlung ist nicht möglich, sofern das Endgerät ausgeschaltet ist, der Akku nicht geladen ist, das Mobilfunknetz nicht oder nicht ausreichend verfügbar ist oder sonstige technische Gründe auf Seiten der Kooperationspartner, also des Netzbetreibers oder des Dienstleisters für standortbezogene Services, vorliegen. Der Standort des iNanny Nutzers wird aktuell über GPS ermittelt. In Abhängigkeit von der Reichweite des GPS Signals kann der Standort bis auf wenige Meter genau ermittelt werden. Für Fehlleistungen sowie für die Erfüllung von Pflichten der Kooperationspartner haftet Leoworx nicht.
c)
Datenschutz: Für die Standortbestimmung ist das Einverständnis des Kunden erforderlich. Das Einverständnis wird von Leoworx elektronisch (per Web) eingeholt und kann von dem Kunden oder vom iNanny Nutzer jederzeit für die Ortung per Web und die Ortung per SMS unentgeltlich widerrufen werden. Der Kunde muss den iNanny Nutzer als Nutzer des iNanny Ortungsdientes über die iNanny Ortungsfunktion unterrichten.
d)
Das Entgelt für die iNanny Ortungsfunktion kann über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden.
e)
Die Laufzeit der iNanny Ortungsfunktion orientiert sich an der Laufzeit des Mobilfunk-Vertrages.
f)
Leoworx ist berechtigt, die Option Ortungsfunktion gegenüber dem Kunden außerordentlich zu kündigen, wenn der Vertrag mit dem/den Kooperationspartner/n – gleich aus welchem Grund – beendet wird oder GPS seine für diese Option erforderlichen Leistungen einstellt.
c)
iNanny Portal
Die Nutzung des iNanny Portals erfordert die Unterstützung durch entsprechende Endgeräte und Endgeräteeinstellungen.
13.3
iNanny ermöglicht optional in Verbindung mit dem Mobilfunkvertrag eine spezielle, kindgerechte Handyversicherung vom Versicherungsdienstleister Schutzbrief24 Verwaltungs- u. Vertriebsgesellschaft mbH, Postfach 4133, 59037 Hamm (kurz SB24) abzuschließen. Bei den über Schutzbrief24 unter der Marke Handyschutz24 angebotenen Versicherungen handelt es sich um Mobilfunkendgeräteversicherungen (Gruppentarif) der AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln (kurz AXA). Dieser Vertrag kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und SB24 zustande, der den Handyversicherungs-Service abgewickelt. Die Leistung von Leoworx beschränkt sich auf die Vermittlung der Versicherung. Die Einzugsermächtigung des Kunden zu Gunsten Leoworx erstreckt sich nicht auf die Versicherungsbeiträge. Die monatliche Versicherungsprämie wird separat durch SB24 per Lastschrift eingezogen. Für Fehlleistungen sowie für die Erfüllung von Pflichten von Schutzbrief24 haftet Leoworx nicht. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen von Schutzbrief24 berechtigen den Kunden nicht zum Widerspruch gemäß Ziffer 2.2 dieser AGB. Leoworx ist berechtigt, die Option Schutzbrief24 gegenüber dem Kunden außerordentlich zu kündigen, wenn der Vertrag mit dem/den Kooperationspartner/n – gleich aus welchem Grund – beendet wird oder der Kooperationspartner seine für diese Option erforderlichen Leistungen einstellt.
14. Schlussbestimmungen
14.1
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses nicht.
14.2
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Schriftformerfordernis.
14.3
Die aktuell gültige Preisliste ist bei der Leoworx GmbH, Am Römerkastell 4, 66121 Saarbrücken und im Internet einsehbar.
14.4
Will der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und seinen Ausführungsbestimmungen einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn in Bonn richten.
14.5
Gerichtsstand ist Saarbrücken, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Leoworx ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
14.6
Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
Leoworx GmbH, Am Römerkastell 4, 66121 Saarbrücken
Stand: Februar 2010
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses nicht.
14.2
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Schriftformerfordernis.
14.3
Die aktuell gültige Preisliste ist bei der Leoworx GmbH, Am Römerkastell 4, 66121 Saarbrücken und im Internet einsehbar.
14.4
Will der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und seinen Ausführungsbestimmungen einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn in Bonn richten.
14.5
Gerichtsstand ist Saarbrücken, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Leoworx ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
14.6
Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
Leoworx GmbH, Am Römerkastell 4, 66121 Saarbrücken
Stand: Februar 2010







