
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mobilfunkdienstleistungen der Leoworx GmbH
Präambel
iNanny ist eine Marke der Leoworx GmbH Saarbrücken. Leistungserbringer und Vertragspartner der iNanny Mobilfunkdienstleistung ist die Wikon Kommunikationstechnik GmbH als Kooperationspartner der Leoworx GmbH.
iNanny ist eine Marke der Leoworx GmbH Saarbrücken. Leistungserbringer und Vertragspartner der iNanny Mobilfunkdienstleistung ist die Wikon Kommunikationstechnik GmbH als Kooperationspartner der Leoworx GmbH.
1. Geltungsbereich
1.1
Die Leoworx GmbH (nachfolgend „Leoworx“ genannt) erbringt Mobilfunkdienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzend hierzu werden die produkt- und dienstespezifischen Leistungsbeschreibungen sowie die (Service-) Preislisten zum Bestandteil des Mobilfunkvertrages (nachfolgend gemeinsam „Vertragsbedingungen“ genannt). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Leoworx ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.2
Soweit Leoworx oder Kooperationspartner Zusatzdienstleistungen anbieten, werden diese in den jeweiligen Vertragsbedingungen als solche kenntlich gemacht. Werden Zusatzdienstleistungen vom Kunden beauftragt, kann dies den Abschluss eines separaten Vertrages zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner erfordern. Insoweit stellt Leoworx die entsprechenden Anträge und Vertragsbedingungen nur stellvertretend für den Kooperationspartner zur Verfügung und nimmt die entsprechenden Willenserklärungen vor und seitens des Kunden an.
1.3
Die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) - in der jeweils aktuellen Fassung - gelten auch, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Die Leoworx GmbH (nachfolgend „Leoworx“ genannt) erbringt Mobilfunkdienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzend hierzu werden die produkt- und dienstespezifischen Leistungsbeschreibungen sowie die (Service-) Preislisten zum Bestandteil des Mobilfunkvertrages (nachfolgend gemeinsam „Vertragsbedingungen“ genannt). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Leoworx ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.2
Soweit Leoworx oder Kooperationspartner Zusatzdienstleistungen anbieten, werden diese in den jeweiligen Vertragsbedingungen als solche kenntlich gemacht. Werden Zusatzdienstleistungen vom Kunden beauftragt, kann dies den Abschluss eines separaten Vertrages zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner erfordern. Insoweit stellt Leoworx die entsprechenden Anträge und Vertragsbedingungen nur stellvertretend für den Kooperationspartner zur Verfügung und nimmt die entsprechenden Willenserklärungen vor und seitens des Kunden an.
1.3
Die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) - in der jeweils aktuellen Fassung - gelten auch, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1
Der Vertrag kommt durch die Aktivierung der SIM-Karte zustande.
2.2
Die Laufzeit des Vertrages beginnt unabhängig vom Zeitpunkt seines Zustandekommens nach Ziffer 2.1 mit der Freischaltung (Aktivierung) der SIM-Karte durch den Kunden. Bezüglich der überlassenen SIM-Karte wird auf Ziffer 8.2 verwiesen.
2.3
Leoworx kann die Annahme des Kundenauftrags ablehnen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Im Rahmen der Antragsprüfung ist Leoworx berechtigt, sich gemäß Ziffer 12 an die SCHUFA zu wenden.
Der Vertrag kommt durch die Aktivierung der SIM-Karte zustande.
2.2
Die Laufzeit des Vertrages beginnt unabhängig vom Zeitpunkt seines Zustandekommens nach Ziffer 2.1 mit der Freischaltung (Aktivierung) der SIM-Karte durch den Kunden. Bezüglich der überlassenen SIM-Karte wird auf Ziffer 8.2 verwiesen.
2.3
Leoworx kann die Annahme des Kundenauftrags ablehnen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Im Rahmen der Antragsprüfung ist Leoworx berechtigt, sich gemäß Ziffer 12 an die SCHUFA zu wenden.
3. Leistungsumfang von Leoworx
3.1
Zwischen Leoworx und der Wikon Kommunikationstechnik GmbH besteht ein Dienst(e)anbietervertrag, aufgrund dessen Wikon - als Kooperationspartner der Leoworx GmbH - in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Mobilfunkleistungen für Kunden erbringt.
3.2
Auf Grundlage dieser AGB wird durch Leoworx die Anbindung des Kunden an das Netz herbeigeführt und dessen Nutzung ermöglicht. Der Anschluss wird dem Kunden innerhalb von 24 Stunden bereitgestellt. Der Kunde hat zu beachten, dass die von Leoworx angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der Technik sowie aufgrund von Maßnahmen des Netzbetreibers, Umwelteinflüssen (z.B. Abschirmung in Gebäuden, Tunneln), weiterer unvorhersehbarer und von Leoworx nicht zu vertretender Umstände oder aufgrund von höherer Gewalt zeitweiligen Störungen und Einschränkungen unterliegen können. Eine flächendeckende Netz-Versorgung ist von Leoworx nicht zu verantworten. Entsprechende Schadensersatz- und Regressansprüche gegenüber Leoworx sind deshalb ausgeschlossen.
3.3
Leoworx ist berechtigt, die Leistungen gegenüber dem Kunden in zumutbarem Maße zu verändern, insbesondere in dem Umfang, in dem Leoworx aufgrund von Veränderungen des Netzbetreibers dazu gezwungen ist. Der Kunde wird auf die Änderung hingewiesen.
Zwischen Leoworx und der Wikon Kommunikationstechnik GmbH besteht ein Dienst(e)anbietervertrag, aufgrund dessen Wikon - als Kooperationspartner der Leoworx GmbH - in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Mobilfunkleistungen für Kunden erbringt.
3.2
Auf Grundlage dieser AGB wird durch Leoworx die Anbindung des Kunden an das Netz herbeigeführt und dessen Nutzung ermöglicht. Der Anschluss wird dem Kunden innerhalb von 24 Stunden bereitgestellt. Der Kunde hat zu beachten, dass die von Leoworx angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der Technik sowie aufgrund von Maßnahmen des Netzbetreibers, Umwelteinflüssen (z.B. Abschirmung in Gebäuden, Tunneln), weiterer unvorhersehbarer und von Leoworx nicht zu vertretender Umstände oder aufgrund von höherer Gewalt zeitweiligen Störungen und Einschränkungen unterliegen können. Eine flächendeckende Netz-Versorgung ist von Leoworx nicht zu verantworten. Entsprechende Schadensersatz- und Regressansprüche gegenüber Leoworx sind deshalb ausgeschlossen.
3.3
Leoworx ist berechtigt, die Leistungen gegenüber dem Kunden in zumutbarem Maße zu verändern, insbesondere in dem Umfang, in dem Leoworx aufgrund von Veränderungen des Netzbetreibers dazu gezwungen ist. Der Kunde wird auf die Änderung hingewiesen.
4. Rechnungsstellung durch Leoworx/Wikon und Zahlungsbedingungen
4.1
Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte stellt Wikon dem Kunden auf Kalendermonatsbasis in Rechnung. Leoworx behält sich ausdrücklich vor, in Ausnahmefällen die Abrechnung und Rechnungszustellung auch in kürzeren oder längeren Zeitabständen vorzunehmen. Fällt der Tag der Bereitstellung des Mobilfunkanschlusses nicht auf den Beginn eines Monats, werden die Entgelte dem Kunden trotzdem für den vollen Monat abgerechnet.
4.2
Darüber hinaus behält sich Leoworx vor, auch andere vom Kunden in Anspruch genommene Dienstleistungen außerhalb des Bereichs Mobilfunk über diese Rechnung abzurechnen.
4.3
Der von Wikon in Rechnung gestellte Betrag wird per Lastschrift eingezogen.
4.4
Die Rechnung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich widersprochen und Einwendungen gegen einzelne Forderungen oder den Rechnungsbetrag insgesamt erhoben hat. Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit Leoworx und/oder Wikon eine Überprüfung datenschutzrechtlich möglich ist.
4.5
Es wird darauf hingewiesen, dass Leoworx von der Nachweispflicht für die Einzelverbindungen nach § 45i TKG insoweit befreit ist, wie Leoworx aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bzw. auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zur sofortigen Löschung der Verkehrs- und Nutzungsdaten verpflichtet ist. Eine vollständige Überprüfung der Rechnung innerhalb der Speicherfristen ist möglich, wenn der Kunde die vollständige Speicherung der Zielrufnummern oder deren Kürzung um die letzten drei Stellen verlangt hat (vgl. Ziffer 11.2).
4.6
Im Falle der Einwilligung des Kunden werden die Entgelte per Lastschrift von Wikon jeweils zum Monatsanfang vom Konto des Kunden im vorhinein eingezogen. Der Kunde trägt Sorge für die ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu dem Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs. Zum Lastschriftverfahren kann der Kunde dann nur die Bankverbindung wählen, die er für diese erste Überweisung in Anspruch genommen hat. Wenn der Grund für eine von dem Geldinstitut zurückgegebene Lastschrift in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt, behält sich Wikon vor, eine Bearbeitungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der Rücklastschrift gültigen Servicepreisliste zu erheben. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass kein Schaden entstanden ist oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer als die Pauschale ist. Die Servicepreise sind einsehbar unter www.inanny.de.
4.7
Sofern der Kunde die Rechnungen per Überweisung bezahlen will, muss der Monatsbetrag spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung dem Bankkonto von Wikon gutgeschrieben sein. Der Kunde trägt durch Angabe seiner Mobilfunkrufnummer und der Rechnungsnummer auf dem Überweisungsträger Sorge dafür, dass von ihm geleistete Zahlungen den Forderungen von Leoworx/Wikon eindeutig zugeordnet werden können. Ist dieses nicht der Fall, haftet der Kunde für hierdurch verursachte zusätzliche Aufwendungen und Schäden.
4.8
Bei der Vorauszahlung vom Kunden sowie beim Kauf von Paketen für bestimmte Mobilfunkleistungen durch Lastschrift oder Überweisung erfolgt die Buchung auf dem Wikon Kundenkonto nach Zahlungseingang auf dem Wikon Bankkonto.
4.9
Bei der Zahlungsart „Kreditkarte“ wird die Kreditkarte des Kunden nach Zugang der Rechnung in Höhe des entsprechenden Rechnungsbetrags belastet. Bei Vorauszahlungen vom Kunden sowie beim Kauf von Paketen für bestimmte Mobilfunk-und Internetleistungen erfolgt die Buchung auf dem Leoworx Kundenkonto unmittelbar nach Autorisierung des entsprechenden Betrages durch das Kreditkarteninstitut, sofern die Kreditkartendaten nicht hinterlegt sind.
4.10
Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte für die erbrachten Leistungen verpflichtet, auch wenn ein Dritter die SIM-Karte nutzt.
4.11
Der Kunde gerät - auch ohne vorherige Mahnung - mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, wenn diese nicht innerhalb der vorgenannten Zahlungsfristen beglichen ist. Zugleich ist Wikon berechtigt, alle Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen und den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden gemäß der aktuellen Preisliste bis zum Eingang der fälligen Entgelte unter den Voraussetzungen von Ziff 6.6 zu sperren.
4.12
Befindet sich ein Kunde in Verzug, behält sich Leoworx vor, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
4.13
Leoworx behält sich vor, sämtliche dem Kunden nicht abgerechnete Entgelte, die während der Vertragslaufzeit angefallen sind, auch noch nach Zugang der Schlussrechnung in Rechnung zu stellen.
4.14
Soweit Rückerstattungsansprüche (z.B. aus eventuellen Doppelzahlungen) gegen Leoworx bestehen, werden diese, auf schriftliche Anforderung des Kunden hin, auf das Leoworx bekannte Bankkonto überwiesen.
Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte stellt Wikon dem Kunden auf Kalendermonatsbasis in Rechnung. Leoworx behält sich ausdrücklich vor, in Ausnahmefällen die Abrechnung und Rechnungszustellung auch in kürzeren oder längeren Zeitabständen vorzunehmen. Fällt der Tag der Bereitstellung des Mobilfunkanschlusses nicht auf den Beginn eines Monats, werden die Entgelte dem Kunden trotzdem für den vollen Monat abgerechnet.
4.2
Darüber hinaus behält sich Leoworx vor, auch andere vom Kunden in Anspruch genommene Dienstleistungen außerhalb des Bereichs Mobilfunk über diese Rechnung abzurechnen.
4.3
Der von Wikon in Rechnung gestellte Betrag wird per Lastschrift eingezogen.
4.4
Die Rechnung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich widersprochen und Einwendungen gegen einzelne Forderungen oder den Rechnungsbetrag insgesamt erhoben hat. Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit Leoworx und/oder Wikon eine Überprüfung datenschutzrechtlich möglich ist.
4.5
Es wird darauf hingewiesen, dass Leoworx von der Nachweispflicht für die Einzelverbindungen nach § 45i TKG insoweit befreit ist, wie Leoworx aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bzw. auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zur sofortigen Löschung der Verkehrs- und Nutzungsdaten verpflichtet ist. Eine vollständige Überprüfung der Rechnung innerhalb der Speicherfristen ist möglich, wenn der Kunde die vollständige Speicherung der Zielrufnummern oder deren Kürzung um die letzten drei Stellen verlangt hat (vgl. Ziffer 11.2).
4.6
Im Falle der Einwilligung des Kunden werden die Entgelte per Lastschrift von Wikon jeweils zum Monatsanfang vom Konto des Kunden im vorhinein eingezogen. Der Kunde trägt Sorge für die ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu dem Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs. Zum Lastschriftverfahren kann der Kunde dann nur die Bankverbindung wählen, die er für diese erste Überweisung in Anspruch genommen hat. Wenn der Grund für eine von dem Geldinstitut zurückgegebene Lastschrift in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt, behält sich Wikon vor, eine Bearbeitungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der Rücklastschrift gültigen Servicepreisliste zu erheben. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass kein Schaden entstanden ist oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer als die Pauschale ist. Die Servicepreise sind einsehbar unter www.inanny.de.
4.7
Sofern der Kunde die Rechnungen per Überweisung bezahlen will, muss der Monatsbetrag spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung dem Bankkonto von Wikon gutgeschrieben sein. Der Kunde trägt durch Angabe seiner Mobilfunkrufnummer und der Rechnungsnummer auf dem Überweisungsträger Sorge dafür, dass von ihm geleistete Zahlungen den Forderungen von Leoworx/Wikon eindeutig zugeordnet werden können. Ist dieses nicht der Fall, haftet der Kunde für hierdurch verursachte zusätzliche Aufwendungen und Schäden.
4.8
Bei der Vorauszahlung vom Kunden sowie beim Kauf von Paketen für bestimmte Mobilfunkleistungen durch Lastschrift oder Überweisung erfolgt die Buchung auf dem Wikon Kundenkonto nach Zahlungseingang auf dem Wikon Bankkonto.
4.9
Bei der Zahlungsart „Kreditkarte“ wird die Kreditkarte des Kunden nach Zugang der Rechnung in Höhe des entsprechenden Rechnungsbetrags belastet. Bei Vorauszahlungen vom Kunden sowie beim Kauf von Paketen für bestimmte Mobilfunk-und Internetleistungen erfolgt die Buchung auf dem Leoworx Kundenkonto unmittelbar nach Autorisierung des entsprechenden Betrages durch das Kreditkarteninstitut, sofern die Kreditkartendaten nicht hinterlegt sind.
4.10
Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte für die erbrachten Leistungen verpflichtet, auch wenn ein Dritter die SIM-Karte nutzt.
4.11
Der Kunde gerät - auch ohne vorherige Mahnung - mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, wenn diese nicht innerhalb der vorgenannten Zahlungsfristen beglichen ist. Zugleich ist Wikon berechtigt, alle Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen und den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden gemäß der aktuellen Preisliste bis zum Eingang der fälligen Entgelte unter den Voraussetzungen von Ziff 6.6 zu sperren.
4.12
Befindet sich ein Kunde in Verzug, behält sich Leoworx vor, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
4.13
Leoworx behält sich vor, sämtliche dem Kunden nicht abgerechnete Entgelte, die während der Vertragslaufzeit angefallen sind, auch noch nach Zugang der Schlussrechnung in Rechnung zu stellen.
4.14
Soweit Rückerstattungsansprüche (z.B. aus eventuellen Doppelzahlungen) gegen Leoworx bestehen, werden diese, auf schriftliche Anforderung des Kunden hin, auf das Leoworx bekannte Bankkonto überwiesen.
5. Rechnung Online
5.1
Leoworx ermöglicht dem Kunden, seine Rechnung auf elektronischem Wege abzurufen und stellt diese dem Kunden im persönlichen Mitgliederbereich des Web Portals zur Verfügung. Nachfolgende Regelungen gelten daher ergänzend zu Ziffer 4.
5.2
Der Abruf erfordert einen Internetzugang, über den der Kunde selber und auf eigene Kosten ein gesondertes Vertragsverhältnis mit einem Internet Service Provider abschließen muss. Dabei ist der Kunde verpflichtet, die Rechnungsdaten regelmäßig, mindestens 1 Mal monatlich abzurufen.
5.3
Die Rechnungsstellung erfolgt standardmäßig als pdf-Download-Option im persönlichen Mitgliederbereich. Es erfolgt kein paralleler Versand einer Papierrechnung. Diese kann dem Kunden optional gegen einen monatlichen Aufpreis gemäß der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung gültigen Servicepreisliste postalisch übersendet werden.
5.4
Leoworx hält die Rechnungsdaten jeweils 12 Monate in dem Rechnungssystem zum Abruf für den Kunden bereit.
5.5
Der Kunde ist verpflichtet, alle derzeit und künftig zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer/-innen des Mobilfunkanschlusses darüber zu informieren, dass mit der Rechnung Online umfangreiche rechnergestützte Auswertungen und Analysen der Einzelverbindungsdaten ermöglicht werden, die Rückschlüsse auf das Telefonverhalten der Mitbenutzer/ -innen zulassen.
Leoworx ermöglicht dem Kunden, seine Rechnung auf elektronischem Wege abzurufen und stellt diese dem Kunden im persönlichen Mitgliederbereich des Web Portals zur Verfügung. Nachfolgende Regelungen gelten daher ergänzend zu Ziffer 4.
5.2
Der Abruf erfordert einen Internetzugang, über den der Kunde selber und auf eigene Kosten ein gesondertes Vertragsverhältnis mit einem Internet Service Provider abschließen muss. Dabei ist der Kunde verpflichtet, die Rechnungsdaten regelmäßig, mindestens 1 Mal monatlich abzurufen.
5.3
Die Rechnungsstellung erfolgt standardmäßig als pdf-Download-Option im persönlichen Mitgliederbereich. Es erfolgt kein paralleler Versand einer Papierrechnung. Diese kann dem Kunden optional gegen einen monatlichen Aufpreis gemäß der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung gültigen Servicepreisliste postalisch übersendet werden.
5.4
Leoworx hält die Rechnungsdaten jeweils 12 Monate in dem Rechnungssystem zum Abruf für den Kunden bereit.
5.5
Der Kunde ist verpflichtet, alle derzeit und künftig zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer/-innen des Mobilfunkanschlusses darüber zu informieren, dass mit der Rechnung Online umfangreiche rechnergestützte Auswertungen und Analysen der Einzelverbindungsdaten ermöglicht werden, die Rückschlüsse auf das Telefonverhalten der Mitbenutzer/ -innen zulassen.
6. Vertragsdauer, Kündigung, Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, Sperrung, Sicherheitslimit
6.1
Der Vertrag wird zunächst für die Mindestdauer von 1 Monat geschlossen. Er verlängert sich um 1 Monat, wenn der Kunde nicht durch Klick auf den entsprechenden Button kündigt.
6.2
Leoworx weist den Kunden darauf hin, dass die Abschaltung der SIM-Karte in der Regel erst im Laufe des letzten Tages des Monats der Vertragslaufzeit erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, bis dahin entstandene Entgelte zu bezahlen.
6.3
Der Kunde kann die Kündigung nur im iNanny Portal kündigen.
6.4
Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher liegt für Leoworx vor, wenn aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden oder der Kunde gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 8 verstößt. Leoworx ist ferner zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Dienstleistungsvertrag zwischen der Wikon Kommunikationstechnik GmbH und Leoworx – unabhängig vom Grund – aufgehoben wird. Ein wichtiger Grund ist auch gegeben, wenn Leoworx zur Sperrung des Mobilfunkanschlusses berechtigt ist.
6.5
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Leoworx gemäß § 45 k TKG berechtigt eine Sperrung durchzuführen, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu entrichten. Die Sperrung aus diesem Grund unterbleibt, wenn der Kunde begründete Einwendungen gegen die Rechnung erhoben hat.
6.6
Leoworx ist nach Maßgabe von § 45 k TKG zur Sperrung des Anschlusses des Kunden berechtigt a) wenn der Kunde Veranlassung zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gibt, b) wenn eine Gefährdung der Einrichtung des Anbieters, insbesondere des Netzes der Vodafone oder c) wenn das Entgelt- und/oder Verbindungsaufkommen in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderungen beanstanden wird.
6.7
Für den Fall, dass der Kunde Leoworx keinen postzustellfähigen Wohnsitz mitteilt und die Post mit dem Vermerk “unzustellbar, unbekannt verzogen, etc.” zurückkommt, ist Leoworx berechtigt, den Anschluss des Kunden für abgehende kostenpflichtige Leistungen bis zur Ermittlung einer neuen postzustellungsfähigen Anschrift zu sperren. Leoworx behält sich vor, die Kosten für die Anschriftenermittlung dem Kunden in Rechnung zu stellen.
6.8
Leoworx ist berechtigt, den Anschluss, insbesondere zum Schutz des Kunden, vollständig zu sperren, für den Fall, dass ein stark von der jeweiligen Nutzungsnorm des Kunden abweichendes Nutzungsaufkommen registriert wird und/oder der eindeutige Verdacht des Missbrauchs des Anschlusses besteht.
6.9
Die Kosten der Sperrung trägt der Kunde.
6.10
Im Sinne einer für den Kunden erleichterten Kostenkontrolle richtet Leoworx dem Kunden ein sog. persönliches Sicherheitslimit ein. Mit dem persönlichen Sicherheitslimit wird für das Entgeltaufkommen ein Höchstbetrag festgelegt. Bei Erreichen des Sicherheitslimits erhält der Kunde einen entsprechenden Hinweis per Kurzmitteilung (SMS). Aus Sicherheitsgründen behält Leoworx sich vor, den Vertrag des Kunden bis zum Unterschreiten vorübergehend für abgehende Verbindungen zu sperren.
Der Vertrag wird zunächst für die Mindestdauer von 1 Monat geschlossen. Er verlängert sich um 1 Monat, wenn der Kunde nicht durch Klick auf den entsprechenden Button kündigt.
6.2
Leoworx weist den Kunden darauf hin, dass die Abschaltung der SIM-Karte in der Regel erst im Laufe des letzten Tages des Monats der Vertragslaufzeit erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, bis dahin entstandene Entgelte zu bezahlen.
6.3
Der Kunde kann die Kündigung nur im iNanny Portal kündigen.
6.4
Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher liegt für Leoworx vor, wenn aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden oder der Kunde gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 8 verstößt. Leoworx ist ferner zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Dienstleistungsvertrag zwischen der Wikon Kommunikationstechnik GmbH und Leoworx – unabhängig vom Grund – aufgehoben wird. Ein wichtiger Grund ist auch gegeben, wenn Leoworx zur Sperrung des Mobilfunkanschlusses berechtigt ist.
6.5
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Leoworx gemäß § 45 k TKG berechtigt eine Sperrung durchzuführen, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu entrichten. Die Sperrung aus diesem Grund unterbleibt, wenn der Kunde begründete Einwendungen gegen die Rechnung erhoben hat.
6.6
Leoworx ist nach Maßgabe von § 45 k TKG zur Sperrung des Anschlusses des Kunden berechtigt a) wenn der Kunde Veranlassung zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gibt, b) wenn eine Gefährdung der Einrichtung des Anbieters, insbesondere des Netzes der Vodafone oder c) wenn das Entgelt- und/oder Verbindungsaufkommen in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderungen beanstanden wird.
6.7
Für den Fall, dass der Kunde Leoworx keinen postzustellfähigen Wohnsitz mitteilt und die Post mit dem Vermerk “unzustellbar, unbekannt verzogen, etc.” zurückkommt, ist Leoworx berechtigt, den Anschluss des Kunden für abgehende kostenpflichtige Leistungen bis zur Ermittlung einer neuen postzustellungsfähigen Anschrift zu sperren. Leoworx behält sich vor, die Kosten für die Anschriftenermittlung dem Kunden in Rechnung zu stellen.
6.8
Leoworx ist berechtigt, den Anschluss, insbesondere zum Schutz des Kunden, vollständig zu sperren, für den Fall, dass ein stark von der jeweiligen Nutzungsnorm des Kunden abweichendes Nutzungsaufkommen registriert wird und/oder der eindeutige Verdacht des Missbrauchs des Anschlusses besteht.
6.9
Die Kosten der Sperrung trägt der Kunde.
6.10
Im Sinne einer für den Kunden erleichterten Kostenkontrolle richtet Leoworx dem Kunden ein sog. persönliches Sicherheitslimit ein. Mit dem persönlichen Sicherheitslimit wird für das Entgeltaufkommen ein Höchstbetrag festgelegt. Bei Erreichen des Sicherheitslimits erhält der Kunde einen entsprechenden Hinweis per Kurzmitteilung (SMS). Aus Sicherheitsgründen behält Leoworx sich vor, den Vertrag des Kunden bis zum Unterschreiten vorübergehend für abgehende Verbindungen zu sperren.
7. Rufnummernportabilität (MNP)
7.1
Nach Beendigung des Vertrages mit Wikon wird die SIM-Karte gesperrt. Eine Rufnummernportierung ist nicht möglich.
Nach Beendigung des Vertrages mit Wikon wird die SIM-Karte gesperrt. Eine Rufnummernportierung ist nicht möglich.
8. Pflichten und Haftung des Kunden
8.1
Der Kunde hat Leoworx jede Änderung seiner Vertragsdaten, also seines Namens, seines Wohnsitzes, seiner Bankverbindung oder seiner Kreditkartennummer und anderer für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände unverzüglich und wahrheitsgemäß im persönlichen Mitgliederbereich des Web Portals mitzuteilen.
8.2
Die SIM-Karte wird dem Kunden zum vertragskonformen Gebrauch überlassen. Wikon bleibt Eigentümerin der SIM-Karte und ist jederzeit berechtigt, sie aus wichtigem Grund gegen eine Ersatzkarte auszutauschen. Darüber hinaus muss der Kunde die Änderung seiner Mobilfunkrufnummer hinnehmen, wenn dies aus technischen, gesetzlichen oder lizenzrechtlichen Vorgaben erforderlich ist.
8.3
Der Kunde ist berechtigt, Dritten die Nutzung seines Mobilfunkanschlusses zu gestatten. In diesem Fall bleibt der Kunde Vertragspartner und haftet wie für eigenes Verhalten uneingeschränkt für sämtliche, sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen.
8.4
Der Kunde verpflichtet sich, die aufgrund dieses Vertrages überlassene SIM-Karte ausschließlich zur Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen zu gebrauchen. Eine weitergehende Nutzung (z.B. Verwendung in anderen Geräten außer iNanny) oder gewerbliche Nutzung zur Erbringung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für Dritte ist untersagt und berechtigt Leoworx zur außerordentlichen Kündigung. Gleiches gilt für die Nutzung von sog. SIM-Boxen bzw. Gateways zur Zusammenschaltung zwischen Festnetzen und Mobilfunknetzen im Sinne von § 3 Nr. 24 TKG. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
8.5
Die SIM-Karte ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren, so dass Missbrauch und Verlust vermieden werden. Der Kunde hat jede missbräuchliche Nutzung oder den Verlust der SIM-Karte unter Nennung der Mobilfunkrufnummer und der persönlichen Kennziffer unverzüglich zwecks Sperrung der SIM-Karte im Service Center telefonisch und schriftlich mitzuteilen. Leoworx wird dem Kunden eine Ersatzkarte gegen Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste zur Verfügung stellen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der nutzungsabhängigen Entgelte verpflichtet, die infolge der Benutzung der SIM-Karte durch Dritte bis zum Eingang der entsprechenden Mitteilung im iNanny Service Center angefallen sind. Die Zahlungspflicht bezüglich nutzungsunabhängiger Entgelte bleibt unberührt.
Der Kunde hat Leoworx jede Änderung seiner Vertragsdaten, also seines Namens, seines Wohnsitzes, seiner Bankverbindung oder seiner Kreditkartennummer und anderer für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände unverzüglich und wahrheitsgemäß im persönlichen Mitgliederbereich des Web Portals mitzuteilen.
8.2
Die SIM-Karte wird dem Kunden zum vertragskonformen Gebrauch überlassen. Wikon bleibt Eigentümerin der SIM-Karte und ist jederzeit berechtigt, sie aus wichtigem Grund gegen eine Ersatzkarte auszutauschen. Darüber hinaus muss der Kunde die Änderung seiner Mobilfunkrufnummer hinnehmen, wenn dies aus technischen, gesetzlichen oder lizenzrechtlichen Vorgaben erforderlich ist.
8.3
Der Kunde ist berechtigt, Dritten die Nutzung seines Mobilfunkanschlusses zu gestatten. In diesem Fall bleibt der Kunde Vertragspartner und haftet wie für eigenes Verhalten uneingeschränkt für sämtliche, sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen.
8.4
Der Kunde verpflichtet sich, die aufgrund dieses Vertrages überlassene SIM-Karte ausschließlich zur Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen zu gebrauchen. Eine weitergehende Nutzung (z.B. Verwendung in anderen Geräten außer iNanny) oder gewerbliche Nutzung zur Erbringung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für Dritte ist untersagt und berechtigt Leoworx zur außerordentlichen Kündigung. Gleiches gilt für die Nutzung von sog. SIM-Boxen bzw. Gateways zur Zusammenschaltung zwischen Festnetzen und Mobilfunknetzen im Sinne von § 3 Nr. 24 TKG. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
8.5
Die SIM-Karte ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren, so dass Missbrauch und Verlust vermieden werden. Der Kunde hat jede missbräuchliche Nutzung oder den Verlust der SIM-Karte unter Nennung der Mobilfunkrufnummer und der persönlichen Kennziffer unverzüglich zwecks Sperrung der SIM-Karte im Service Center telefonisch und schriftlich mitzuteilen. Leoworx wird dem Kunden eine Ersatzkarte gegen Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste zur Verfügung stellen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der nutzungsabhängigen Entgelte verpflichtet, die infolge der Benutzung der SIM-Karte durch Dritte bis zum Eingang der entsprechenden Mitteilung im iNanny Service Center angefallen sind. Die Zahlungspflicht bezüglich nutzungsunabhängiger Entgelte bleibt unberührt.
9. Haftung von Leoworx
9.1
Für Vermögensschäden haftet Leoworx bis zu einem Betrag von EUR 12.500,- je Kunde. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadensverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden, ist die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf EUR 1.000.000,- je schadensverursachenes Ereignis beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
9.2
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für von Leoworx schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.3
Ein genereller Haftungsausschluss besteht für Schäden, die sich aus dem Wegfall von Genehmigungen oder dem Ausfall von Einrichtungen der Verbindungsnetzbetreiber bzw. der entsprechenden Anbieter ergeben. Die Haftung von Leoworx ist ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe seitens des Kunden und Fehlfunktion der iNanny entstanden sind.
9.4
Für schadensverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen der Wikon Kommunikationstechnik GmbH eintreten, haftet Leoworx dem Kunden nur in demselben Umfang, wie die Wikon Kommunikationstechnik GmbH im Rahmen der zugrunde liegenden Verordnungen ihrerseits gegenüber Leoworx haftet. Hiervon ausgenommen ist die Haftung von Leoworx sowie der Wikon Kommunikationstechnik GmbH aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für Vermögensschäden haftet Leoworx bis zu einem Betrag von EUR 12.500,- je Kunde. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadensverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden, ist die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf EUR 1.000.000,- je schadensverursachenes Ereignis beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
9.2
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für von Leoworx schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.3
Ein genereller Haftungsausschluss besteht für Schäden, die sich aus dem Wegfall von Genehmigungen oder dem Ausfall von Einrichtungen der Verbindungsnetzbetreiber bzw. der entsprechenden Anbieter ergeben. Die Haftung von Leoworx ist ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe seitens des Kunden und Fehlfunktion der iNanny entstanden sind.
9.4
Für schadensverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen der Wikon Kommunikationstechnik GmbH eintreten, haftet Leoworx dem Kunden nur in demselben Umfang, wie die Wikon Kommunikationstechnik GmbH im Rahmen der zugrunde liegenden Verordnungen ihrerseits gegenüber Leoworx haftet. Hiervon ausgenommen ist die Haftung von Leoworx sowie der Wikon Kommunikationstechnik GmbH aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10. Änderungen der Vertragsbedingungen
10.1
Leoworx ist berechtigt, das Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen den Kunden schriftlich durch Zusendung an die vom Kunden benannte Postanschrift, an die vom Kunden benannte E-Mail Adresse oder durch eine Nachricht im iNanny Portal zu übersenden. Änderungen von Vertragsbedingungen treten einen Monat nach der Mitteilung in Kraft.
10.2
Ändert Leoworx die Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde den Änderungen innerhalb eines Monats nach der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge weist Leoworx den Kunden bei der Änderungsmitteilung hin. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag bezüglich der einzelnen reklamierten Regelungen zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit fortgesetzt.
10.3
Widerspricht der Kunde der beabsichtigten Änderung und teilt ihm Leoworx daraufhin mit, dass eine Fortsetzung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen nicht möglich ist, kann der Kunde den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung kündigen. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gelten die geänderten Bedingungen als genehmigt.
10.4
Abweichend von Ziff. 2.2 und 2.3 bedarf es keiner Annahme des Kunden für Änderungen von Leistungsbeschreibungen und Entgelten für solche Leistungen, die Leoworx nicht selbst erbringt, sondern die von Kooperationspartnern im Rahmen des Mobilfunkvertrages mit Leoworx erbracht werden, oder als Nebenleistungen zu den Leistungen von Leoworx anzusehen sind. Leoworx kann die Entgelte bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ebenfalls zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens ohne Zustimmung des Kunden entsprechend anpassen.
Leoworx ist berechtigt, das Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen den Kunden schriftlich durch Zusendung an die vom Kunden benannte Postanschrift, an die vom Kunden benannte E-Mail Adresse oder durch eine Nachricht im iNanny Portal zu übersenden. Änderungen von Vertragsbedingungen treten einen Monat nach der Mitteilung in Kraft.
10.2
Ändert Leoworx die Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde den Änderungen innerhalb eines Monats nach der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge weist Leoworx den Kunden bei der Änderungsmitteilung hin. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag bezüglich der einzelnen reklamierten Regelungen zu den bisherigen Bedingungen bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit fortgesetzt.
10.3
Widerspricht der Kunde der beabsichtigten Änderung und teilt ihm Leoworx daraufhin mit, dass eine Fortsetzung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen nicht möglich ist, kann der Kunde den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung kündigen. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gelten die geänderten Bedingungen als genehmigt.
10.4
Abweichend von Ziff. 2.2 und 2.3 bedarf es keiner Annahme des Kunden für Änderungen von Leistungsbeschreibungen und Entgelten für solche Leistungen, die Leoworx nicht selbst erbringt, sondern die von Kooperationspartnern im Rahmen des Mobilfunkvertrages mit Leoworx erbracht werden, oder als Nebenleistungen zu den Leistungen von Leoworx anzusehen sind. Leoworx kann die Entgelte bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ebenfalls zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens ohne Zustimmung des Kunden entsprechend anpassen.
11. Datenschutz
11.1
Zur Erfüllung des Vertrages über die Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen wird Leoworx bei Verarbeitung von Bestands-, Verkehrs- und Nutzungsdaten des Kunden die datenschutz- rechtlichen Vorschriften wie z.B. Bundesdatenschutzgesetz und Telekommunikationsgesetz beachten. Demnach darf Leoworx Daten insbesondere erheben, speichern und verarbeiten, soweit dies für die Begründung, Änderung sowie Durchführung des Vertrages oder dessen Abrechnung erforderlich ist. Die vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen Bestandsdaten werden gem. § 95 TKG spätestens mit Ablauf des auf eine Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres vollständig gelöscht.
11.2
Leoworx löscht die Verkehrsdaten des Kunden, die für die Ermittlung von Verbindungsentgelten für Mobilfunkleistungen erforderlich sind, spätestens 6 Monate nach Rechnungsversand. Über diesen Zeitraum hinaus werden die Verkehrsdaten nur gespeichert, wenn es hierfür eine besondere rechtliche Grundlage gibt (z.B. bei Einwendungen des Kunden gegen die Abrechnung der Verkehrsdaten).
11.3
Die Erbringung von standortbezogenen Mehrwertdiensten erfordert zusätzlich die Verarbeitung von sog. Standortdaten. Mit der Anmeldung für den Zusatzdienst stimmt der Kunde der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der bei der Inanspruchnahme der Dienste des Betreibers anfallenden und zu deren Durchführung notwendigen Daten zu. Sofern Leoworx sich für die Erfüllung der dem Kunden gegenüber bestehenden Vertragspflichten Dritter bei der Datenverarbeitung bedient, sind diese nicht berechtigt, die Daten für eigene Zwecke zu verwenden oder sie an Dritte weiterzugeben.
11.4
Leoworx ist zur Beitreibung von Forderungen im Falle eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens berechtigt, die zur Forderungsrealisierung notwendigen Abrechnungsunterlagen z.B. an ein Inkassounternehmen weiterzugeben.
11.5
Leoworx darf die erhobenen Bestands-, Verkehrs- und Nutzungsdaten verarbeiten und insbesondere an die Wikon Kommunikationstechnik GmbH und andere Telekommunikationsdienstleister übermitteln, sofern diese zur Aufdeckung des Missbrauchs von Telekommunikationseinrichtungen und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Dienstleistungen beitragen können und tatsächliche Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen.
Zur Erfüllung des Vertrages über die Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen wird Leoworx bei Verarbeitung von Bestands-, Verkehrs- und Nutzungsdaten des Kunden die datenschutz- rechtlichen Vorschriften wie z.B. Bundesdatenschutzgesetz und Telekommunikationsgesetz beachten. Demnach darf Leoworx Daten insbesondere erheben, speichern und verarbeiten, soweit dies für die Begründung, Änderung sowie Durchführung des Vertrages oder dessen Abrechnung erforderlich ist. Die vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen Bestandsdaten werden gem. § 95 TKG spätestens mit Ablauf des auf eine Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres vollständig gelöscht.
11.2
Leoworx löscht die Verkehrsdaten des Kunden, die für die Ermittlung von Verbindungsentgelten für Mobilfunkleistungen erforderlich sind, spätestens 6 Monate nach Rechnungsversand. Über diesen Zeitraum hinaus werden die Verkehrsdaten nur gespeichert, wenn es hierfür eine besondere rechtliche Grundlage gibt (z.B. bei Einwendungen des Kunden gegen die Abrechnung der Verkehrsdaten).
11.3
Die Erbringung von standortbezogenen Mehrwertdiensten erfordert zusätzlich die Verarbeitung von sog. Standortdaten. Mit der Anmeldung für den Zusatzdienst stimmt der Kunde der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der bei der Inanspruchnahme der Dienste des Betreibers anfallenden und zu deren Durchführung notwendigen Daten zu. Sofern Leoworx sich für die Erfüllung der dem Kunden gegenüber bestehenden Vertragspflichten Dritter bei der Datenverarbeitung bedient, sind diese nicht berechtigt, die Daten für eigene Zwecke zu verwenden oder sie an Dritte weiterzugeben.
11.4
Leoworx ist zur Beitreibung von Forderungen im Falle eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens berechtigt, die zur Forderungsrealisierung notwendigen Abrechnungsunterlagen z.B. an ein Inkassounternehmen weiterzugeben.
11.5
Leoworx darf die erhobenen Bestands-, Verkehrs- und Nutzungsdaten verarbeiten und insbesondere an die Wikon Kommunikationstechnik GmbH und andere Telekommunikationsdienstleister übermitteln, sofern diese zur Aufdeckung des Missbrauchs von Telekommunikationseinrichtungen und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Dienstleistungen beitragen können und tatsächliche Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen.
12. SCHUFA-Auskunft und Auskunfteien
12.1
Soweit der Kunde im Antragsformular einwilligt, darf Leoworx zum Schutz vor Forderungsausfällen oder missbräuchlicher Inanspruchnahme der SIM-Karte durch Dritte personenbezogene Vertragsdaten wie folgt verarbeiten:
Der Kunde willigt ein, dass Leoworx und/oder Wikon der SCHUFA HOLDING AG, 65201 Wiesbaden, zum Zwecke der Identitätsprüfung Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung seines Vertrages mit Leoworx sowie über die Erbringung von Mobilfunkleistungen übermittelt und Auskünfte über ihn von der SCHUFA erhält. Die SCHUFA übermittelt daraufhin den Grad der Übereinstimmung der bei ihr gespeicherten Personalien mit den vom Kunden angegebenen Personalien in Prozentwerten. Leoworx kann somit anhand der übermittelten Übereinstimmungsraten erkennen, ob eine Person unter der von ihr angegebenen Anschrift im Datenbestand der SCHUFA gespeichert ist. Ein weiterer Datenaustausch oder eine Übermittlung abweichender Anschriften sowie eine Speicherung seiner Daten im SCHUFA Datenbestand findet nicht statt. Es wird aus Nachweisgründen allein die Tatsache der Überprüfung der Adresse bei der SCHUFA gespeichert.
Soweit der Kunde im Antragsformular einwilligt, darf Leoworx zum Schutz vor Forderungsausfällen oder missbräuchlicher Inanspruchnahme der SIM-Karte durch Dritte personenbezogene Vertragsdaten wie folgt verarbeiten:
Der Kunde willigt ein, dass Leoworx und/oder Wikon der SCHUFA HOLDING AG, 65201 Wiesbaden, zum Zwecke der Identitätsprüfung Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung seines Vertrages mit Leoworx sowie über die Erbringung von Mobilfunkleistungen übermittelt und Auskünfte über ihn von der SCHUFA erhält. Die SCHUFA übermittelt daraufhin den Grad der Übereinstimmung der bei ihr gespeicherten Personalien mit den vom Kunden angegebenen Personalien in Prozentwerten. Leoworx kann somit anhand der übermittelten Übereinstimmungsraten erkennen, ob eine Person unter der von ihr angegebenen Anschrift im Datenbestand der SCHUFA gespeichert ist. Ein weiterer Datenaustausch oder eine Übermittlung abweichender Anschriften sowie eine Speicherung seiner Daten im SCHUFA Datenbestand findet nicht statt. Es wird aus Nachweisgründen allein die Tatsache der Überprüfung der Adresse bei der SCHUFA gespeichert.
13. iNanny mobile Leistungen (Persönliche Mitgliederbereiche im iNanny Portal)
13.1
Der Kunde legt bei seiner Registrierung Identifikationsdaten für den persönlichen iNanny-Portalbereich an. Mit den Identifikationsdaten für den persönlichen iNanny-Portalbereich kann der Kunde bspw. folgende Aktionen durchführen: Aktivierung SIM-Karte, Änderung Stamm/- Profildaten, Änderung Vertragsdaten, Anzeige/Druck Rechnungen, Änderung Persönliche Identifikationsdaten.
13.2
iNanny Telekommunikationsdienste
Zu den vertragsgegenständlichen iNanny Telekommunikationsdiensten gehört ausschließlich die Datenübertragung.
a)
Die iNanny Ortungsfunktion ist ein standortbezogener Service, den Leoworx anbietet und dient dazu, den Aufenthaltsort des iNanny Nutzers, zu ermitteln. Der Kunde gestattet Leoworx , standortbezogene Daten unter Einhaltung der nachfolgend unter c) beschriebenen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu erheben, zu speichern und für die Lokalisierung der iNanny des Kunden zu nutzen.
b)
Leoworx ermöglicht innerhalb Deutschlands und weltweit die Standortbestimmung des iNanny Nutzers, der die iNanny nutzt. Die Standortabfrage kann per SMS oder per Internet (inkl. Kartendarstellung und unter Authentifizierung über eine gegenüber Dritten zwingend geheim zu haltende persönliche Kennziffer) erfolgen. Eine Standortermittlung ist nicht möglich, sofern das Endgerät ausgeschaltet ist, der Akku nicht geladen ist, das Mobilfunknetz nicht oder nicht ausreichend verfügbar ist oder sonstige technische Gründe auf Seiten der Kooperationspartner, also des Netzbetreibers oder des Dienstleisters für standortbezogene Services, vorliegen. Der Standort des iNanny Nutzers wird aktuell über GPS ermittelt. In Abhängigkeit von der Reichweite des GPS Signals kann der Standort bis auf wenige Meter genau ermittelt werden. Für Fehlleistungen sowie für die Erfüllung von Pflichten der Kooperationspartner haftet Leoworx nicht.
c)
Datenschutz: Für die Standortbestimmung ist das Einverständnis des Kunden erforderlich. Das Einverständnis wird von Leoworx elektronisch (per Web) eingeholt und kann von dem Kunden oder vom iNanny Nutzer jederzeit für die Ortung per Web und die Ortung per SMS unentgeltlich widerrufen werden. Der Kunde muss den iNanny Nutzer als Nutzer des iNanny Ortungsdientes über die iNanny Ortungsfunktion unterrichten.
d)
Die Laufzeit der iNanny Ortungsfunktion orientiert sich an der Laufzeit des Mobilfunk-Vertrages.
e)
Leoworx ist berechtigt, die Option Ortungsfunktion gegenüber dem Kunden außerordentlich zu kündigen, wenn der Vertrag mit dem/den Kooperationspartner/n – gleich aus welchem Grund – beendet wird oder GPS seine für diese Option erforderlichen Leistungen einstellt.
f)
iNanny Portal
Die Nutzung des iNanny Portals erfordert die Unterstützung durch entsprechende Endgeräte und Endgeräteeinstellungen.
Der Kunde legt bei seiner Registrierung Identifikationsdaten für den persönlichen iNanny-Portalbereich an. Mit den Identifikationsdaten für den persönlichen iNanny-Portalbereich kann der Kunde bspw. folgende Aktionen durchführen: Aktivierung SIM-Karte, Änderung Stamm/- Profildaten, Änderung Vertragsdaten, Anzeige/Druck Rechnungen, Änderung Persönliche Identifikationsdaten.
13.2
iNanny Telekommunikationsdienste
Zu den vertragsgegenständlichen iNanny Telekommunikationsdiensten gehört ausschließlich die Datenübertragung.
a)
Die iNanny Ortungsfunktion ist ein standortbezogener Service, den Leoworx anbietet und dient dazu, den Aufenthaltsort des iNanny Nutzers, zu ermitteln. Der Kunde gestattet Leoworx , standortbezogene Daten unter Einhaltung der nachfolgend unter c) beschriebenen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu erheben, zu speichern und für die Lokalisierung der iNanny des Kunden zu nutzen.
b)
Leoworx ermöglicht innerhalb Deutschlands und weltweit die Standortbestimmung des iNanny Nutzers, der die iNanny nutzt. Die Standortabfrage kann per SMS oder per Internet (inkl. Kartendarstellung und unter Authentifizierung über eine gegenüber Dritten zwingend geheim zu haltende persönliche Kennziffer) erfolgen. Eine Standortermittlung ist nicht möglich, sofern das Endgerät ausgeschaltet ist, der Akku nicht geladen ist, das Mobilfunknetz nicht oder nicht ausreichend verfügbar ist oder sonstige technische Gründe auf Seiten der Kooperationspartner, also des Netzbetreibers oder des Dienstleisters für standortbezogene Services, vorliegen. Der Standort des iNanny Nutzers wird aktuell über GPS ermittelt. In Abhängigkeit von der Reichweite des GPS Signals kann der Standort bis auf wenige Meter genau ermittelt werden. Für Fehlleistungen sowie für die Erfüllung von Pflichten der Kooperationspartner haftet Leoworx nicht.
c)
Datenschutz: Für die Standortbestimmung ist das Einverständnis des Kunden erforderlich. Das Einverständnis wird von Leoworx elektronisch (per Web) eingeholt und kann von dem Kunden oder vom iNanny Nutzer jederzeit für die Ortung per Web und die Ortung per SMS unentgeltlich widerrufen werden. Der Kunde muss den iNanny Nutzer als Nutzer des iNanny Ortungsdientes über die iNanny Ortungsfunktion unterrichten.
d)
Die Laufzeit der iNanny Ortungsfunktion orientiert sich an der Laufzeit des Mobilfunk-Vertrages.
e)
Leoworx ist berechtigt, die Option Ortungsfunktion gegenüber dem Kunden außerordentlich zu kündigen, wenn der Vertrag mit dem/den Kooperationspartner/n – gleich aus welchem Grund – beendet wird oder GPS seine für diese Option erforderlichen Leistungen einstellt.
f)
iNanny Portal
Die Nutzung des iNanny Portals erfordert die Unterstützung durch entsprechende Endgeräte und Endgeräteeinstellungen.
14. Schlussbestimmungen
14.1
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses nicht.
14.2
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Schriftformerfordernis.
14.3
Die aktuell gültige Preisliste ist bei der Leoworx GmbH, Am Römerkastell 4, 66121 Saarbrücken und im Internet einsehbar.
14.4
Will der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und seinen Ausführungsbestimmungen einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn in Bonn richten.
14.5
Gerichtsstand ist Saarbrücken, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Leoworx ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
14.6
Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
Leoworx GmbH, Am Römerkastell 4, 66121 Saarbrücken
Stand: Februar 2011
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses nicht.
14.2
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Schriftformerfordernis.
14.3
Die aktuell gültige Preisliste ist bei der Leoworx GmbH, Am Römerkastell 4, 66121 Saarbrücken und im Internet einsehbar.
14.4
Will der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und seinen Ausführungsbestimmungen einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn in Bonn richten.
14.5
Gerichtsstand ist Saarbrücken, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Leoworx ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
14.6
Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
Leoworx GmbH, Am Römerkastell 4, 66121 Saarbrücken
Stand: Februar 2011




